Das Buch über die Geschichte der BVK «Renten, Renditen und Risiken – Von der staatlichen Versicherungskasse zum privaten Vorsorgedienstleister.
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Die gute Geschäftsentwicklung der letzten Jahre erlaubt es uns, Ihnen einen einmaligen Jubiläumszins zukommen zu lassen. Die Höhe ist individuell und orientiert sich an der Anzahl der Jahre, die Sie bei der BVK versichert sind, und an Ihrem Sparguthaben per Ende 2025. Wie viel Ihnen persönlich gutgeschrieben wird, geben wir Ihnen in myBVK bekannt.
Die Höhe des Jubiläumszinses ist individuell und orientiert sich an der Anzahl der Jahre, die Sie bei der BVK versichert sind, und Ihrem Sparguthaben per 31. Dezember 2025. Die Berechnung ist lohnunabhängig.
Berücksichtigt werden Personen, die am 31. Dezember 2025 bei der BVK versichert waren und die am 1. Juli noch bei der BVK versichert sind:
Folgende Personen haben keinen Anspruch auf eine Jubiläumszulage:
Nein. Den Jubiläumszins erhalten nur Personen, welche bereits am 31. Dezember 2025 versichert waren und am 1. Juli 2026 aktiv bei der BVK versichert sind.
Es werden sämtliche Policen berücksichtigt, auch bei Unterbrüchen. Ein unbezahlter Urlaub gilt nicht als Unterbruch.
Sie haben Anspruch auf eine Jubiläumszahlung entweder als aktivversicherte oder als rentenbeziehende Person – jedoch nicht in beiden Rollen gleichzeitig. Es findet eine Vergleichsrechnung statt: Der höhere Betrag wird ausbezahlt.
Ja, in einigen Konstellationen ist dies möglich.
Ehegatten- und Waisenrentner können beispielsweise gleichzeitig aktivversichert sein. Sie erhalten für beide Vorsorge-Policen einen Jubiläumszins.
Ja, das gesamte Sparguthaben wird berücksichtigt.
Bei einem Eintrittsdatum zwischen dem 1. Oktober 2025 und 31. Dezember 2025 berücksichtigen wir auch Freizügigkeitsleistungen, die später übertragen werden.
Für Personen, die weniger als zwei Jahre pensioniert sind, kommt eine spezielle Berechnung zum Zug. Eine Neuberechnung der Jubiläumszulage findet auch statt, wenn Sie im ersten halben Jahr 2026 in Pension gehen. Der individuell berechnete Betrag ist im Versichertenportal myBVK ersichtlich.
Der Jubiläumszins wird auf der Basis des Guthabens per 31. Dezember 2025 berechnet. Eine Invalidisierung im Jahr 2026 hat keinen Einfluss auf die Höhe des Jubiläumszinses.
Grundlage für die Berechnung des Jubiläumszinses ist das Sparguthaben per 31. Dezember 2025. Später eingetretene Personen werden nicht berücksichtigt.
Sie müssen nichts unternehmen. Der Jubiläumszins wird automatisch Ihrem Sparguthaben gutgeschrieben. Die Beträge sind im Versichertenportal myBVK ersichtlich.
Teilinvalide werden genauso behandelt, als hätten sie ihre berufliche Tätigkeit normal und ohne Teilinvalidität fortsetzen können. Es findet eine Vergleichsrechnung zwischen Aktivteil und Rententeil statt: Der höhere Betrag wird gutgeschrieben.
Es findet eine Vergleichsrechnung zwischen Aktivteil und Rententeil statt: Der höhere Betrag kommt zur Anwendung:
Die gute Geschäftsentwicklung der letzten Jahre ermöglicht es der BVK, zum Jubiläum diese Leistungen zu vergüten.
Bezieht eine Waise am 1. Juli 2026 keine Rente, bekommt sie auch keinen Jubiläumszins.
Beispiel: Wenn sie nach der Matura auf Reisen ist und nicht studiert.
Für Aktivversicherte:
Der Betrag wird per 1. Juli 2026 dem BVK-Sparkonto gutgeschrieben.
Für Rentenbeziehende:
Die Einmalzulage wird zusammen mit der Juli-Rente 2026 ausgezahlt.
Spezialfall bei Pensionierung per 30. Juni 2026: Die Einmalzulage wird nicht verrentet. Sie wird als Einmalzahlung mit der Juli-Rente ausgezahlt.
Im Jahr 2026 feiert die BVK ihr 100-jähriges Bestehen. Aktivversicherte erhalten aus diesem Grund einen Jubiläumszins. Dieser einmalige Betrag wird den Aktivversicherten auf das Sparkonto bei der BVK gutgeschrieben. Die Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Jubiläumszulage durch eine Einmalauszahlung.
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