Was wäre,
wenn?

Das Leben. Wunderschön, aber immer wieder anders. Jobwechsel, Hochzeit, Kinder, Haus, Auszeit ... Was du wann beachten sollst, erfährst du hier.

Das Leben. Wunderschön, aber immer wieder anders. Jobwechsel, Hochzeit, Kinder, Haus, Auszeit ... Was du wann beachten sollst, erfährst du hier.

Was wäre, wenn ...
... ich einfach mal
eine Auszeit
nehme?

Bei einem unbezahlten Urlaub von bis zu einem Monat werden die Sparbeiträge eingestellt. Die Risikoversicherung (Tod und Invalidität) läuft beitragsfrei weiter.

Für eine Weiterführung des Sparprozesses musst du bei deiner Sparkasse einen Antrag stellen. Dir wird dann aber auch die Risikoversicherung verrechnet werden.
 

Bei einer Auszeit von länger als einem Monat bis maximal 2 Jahre entfallen die Sparbeiträge sowie die Risikoleistungen. Für eine Weiterführung stellst du auch hier den Antrag auf Weiterführung.

Du hast die Möglichkeit zu entscheiden, ob du die Vollversicherung abschliessen möchtest oder nur die Risikoversicherung.

Was wäre, wenn ...
... ich den Job
wechsle?

Bei einem Jobwechsel erhälst du von deiner neuen Sparkasse ein Willkommensschreiben mit einer Bankverbindung zur Übertragung deines bisherigen Sparguthabens.

Die Bankverbindung musst du deiner bisherigen Sparkasse bekanntgeben.

Anschliessend erfolgt die Übertragung deines bisherigen Sparguthabens an die neue Sparkasse.

Nach der Überweisung erfolgt eine Austrittsabrechnung der bisherigen Sparkasse auf der dir die Details der Überweisung nochmals zugestellt werden. 
 

Was wäre, wenn ...
... ich Teilzeit
arbeite?

Jahreslohn – Koordinationsabzug = Versicherter Lohn der 2. Säule x Beitragssatz = Jährliche Beiträge 2. Säule

Bei der BVK passt sich der Koordinationsabzug deinem Beschäftigungsgrad an.

Da deine Beiträge ebenfalls deinem Beschäftigungsgrad angepasst werden, wächst dein Sparguthaben weniger steil.

Möchtest du diese Differenz ausgleichen, kannst du Einkäufe in deine Sparkasse tätigen.

Was wäre, wenn ...
... ich mehr
sparen will?

Bei der BVK sparst du besonders viel. Willst du noch mehr sparen, hast du die Möglichkeit zwischen freiwilligen Einzahlungen oder einer höheren Beitragsvariante zu wählen. Das wirkt sich zudem auch positiv auf deine Steuerrechnung aus. ;-)
 

Du hast die Möglichkeit «Einkäufe» zu tätigen. Den Betrag den du dadurch zusätzlich in deine Sparkasse einzahlst kannst du mittels der Steuerbescheinigung von deinen Steuern abziehen.
 

Bei der BVK hast du zudem die Möglichkeit, deine Beitragsvariante um 2% zu erhöhen. Damit hast du monatlich höhere Sparbeiträge aber auch einen tieferen steuerbaren Nettolohn, was wiederum zu tieferen Steuern führt.
 

Was wäre, wenn ...
... ich ein Eigenheim
kaufen will?

Solltest du ein Eigenheim kaufen wollen, besteht die Möglichkeit Gelder aus deinem Sparguthaben zu beziehen.
 

Du kannst dafür auf deine Sparkasse zugehen und den entsprechenden Antrag stellen. Wie hoch der Betrag ausfällt, wird individuell berechnet.
 

Möglichkeit Vorbezug: Du beziehst deinen Betrag und verringerst dein Sparguthaben. Entsprechend verringert sich der Zinseszinseffekt und deine Altersleistungen.

Verpfändung: Dein Sparguthaben wird vom Kreditgeber als Sicherheit genommen. Dadurch bleibt dein Sparguthaben sowie der Zinseszinseffekt bestehen.

 

Welche Leistungen?
Wie viel Geld?

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