BVK-Hypothek – die bessere Wahl
Hypotheken
Seit 1936 vergibt die BVK Hypotheken. Wir wissen also sehr genau, wovon wir sprechen. Unsere Grundhaltung ist klar: Wir vergeben Hypotheken an Arbeitnehmende und Rentenbeziehende – auch an nicht BVK-Versicherte. Zudem steht die BVK für eine unkomplizierte, klar verständliche Vertragsabwicklung.
Kommt eine Hypothek für Sie infrage? Machen Sie in unserem Hypothekenrechner den Test. Wir zeichnen uns durch tiefe Zinsen aus.
- 5 Jahre Laufzeit 1.38%
- 10 Jahre Laufzeit 1.55%
Unsere aktuellen Zinsen für weitere Laufzeiten
Häufige Fragen zum Thema Hypotheken
- Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz inklusive Rentnerinnen und Rentner
- Selbständigerwerbende mit Versicherung bei einer Vorsorgeeinrichtung
- Einfamilienhäuser*
- Stockwerkeigentumseinheiten (Eigentumswohnungen)*
- Mehrfamilienhäuser in Privatbesitz mit einem maximalen Gewerbeanteil von 20% des Ertrages*
- Keine Abbruchliegenschaften
- Keine Baukredite
- Keine landwirtschaftlichen Grundstücke
- Einheitlich tiefe Zinsen für alle – Sie müssen nicht verhandeln
- Keine Alterslimiten; Hypotheken auch für Rentnerinnen und Rentner
- Zeitnahe, unkomplizierte Abwicklung
- Kompetente Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit
- Garantiert kein Weiterverkauf Ihrer Hypotheken
- Faire Ausstiegskosten
- Gestaffelte Ablösung von Hypotheken wenn alle Tranchen innerhalb von fünf Jahren zu der BVK übernommen werden
- Erstrangige Festhypotheken mit einer Laufzeit von 2 bis 12 Jahren
- Terminhypotheken (auch Forward Hypothek genannt): Sie «reservieren» sich den attraktiven Zinssatz von heute für eine Festhypothek von morgen (bis zu 18 Monate im Voraus) ohne Terminzuschalg.
- Festhypotheken: Die Zinssätze für Ersthypotheken werden in der Regel alle zwei Wochen am ersten Werktag festgelegt und auf der BVK Webseite publiziert.
- Terminhypotheken: Die Zinszuschläge werden auf der BVK Webseite publiziert.
Die aktuellen Zinssätze finden Sie auf www.bvk.ch/hypotheken.
Variable Hypotheken
Der Zinssatz wird auf Beginn des folgenden Quartals an den neuen Satz angepasst. Für Alt- und Neuhypotheken gilt der gleiche Anpassungszeitpunkt.
Festhypotheken
Für die Vergabe von Festhypotheken gilt der auf der BVK Webseite publizierte Zinssatz. Es gilt der Zinssatz bei Eingang des Gesuchs.
Selbstbewohnte Wohnobjekte
- Bis Alter 65: bis maximal 75%
- Ab Alter 65: bis maximal 65%
- Kreditbetrag: Mindestens 200'000 CHF
Nicht selbstbewohnte Wohnobjekte
(z.B. Mehrfamilienhäuser, vermietete EFH und Wohnungen oder Renditeobjekte)
- Bis 75% vom Ertragswert
- Kreditbetrag: Mindestens 300'000 CHF
- Mindestens 25% des Kaufpreises bzw. Marktwertes
- Mindestens 10% der Eigenmittel dürfen nicht aus Vorsorgegeldern der 2. Säule stammen (Pensionskassenvorbezug)
Amortisationen können für alle Produkte individuell vereinbart werden (Festhypotheken und variable Hypotheken).
- Bei Vollendung des 65. Altersjahres darf der Belehnungsgrad 65% unserer Belehnungsbasis nicht übersteigen.
- Treten mehrere Personen gegenüber der BVK als Kreditnehmer auf, wird die Belehnungsgrenze auf 65% reduziert, sobald die erste Person die Altersgrenze erreicht.
- Bei der Gewährung von Hypotheken an Personen, die das 55. Altersjahr bereits vollendet haben, werden - falls nötig - die Amortisationsraten vertraglich so festgelegt, dass bei Erreichen des 65. Altersjahres der Belehnungsgrad von 65% nicht überschritten wird und die Tragbarkeit mit dem dannzumaligen Einkommen (Rente etc.) gewährleistet bleibt.
Die Kosten für Hypothekarzinsen, Unterhalt und Betrieb der Immobilie dürfen 35% des Bruttoeinkommens nicht übersteigen (bei solidarisch haftenden Darlehensnehmern gilt das gemeinsame Einkommen).
- Die Tragbarkeit wird generell mit einem marktüblichen kalkulatorischen Zinssatz von 4.5% berechnet, bei Rentnerinnen und Rentnern wird mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 4% gerechnet.
- Für Unterhalt und Betrieb wird generell 1% der Belehnungsbasis dazu gerechnet.
- Weitere Schulden (z.B. andere Kreditverpflichtungen) werden in die Tragbarkeitsrechnung miteinbezogen.
- Alimentenverpflichtungen werden grundsätzlich vom Einkommen abgezogen.
- Bei vermieteten Liegenschaften, müssen die Mietzinseinnahmen die kalkulatorischen Zinsen sowie Betrieb und Unterhalt decken
Sie möchten wissen, ob Sie sich Ihr Wunschobjekt leisten können? Mit unserem Hypothekenrechner lässt sich die Tragbarkeit einfach und schnell berechnen.
- Austritt aus der BVK: Die Hypothek wird unverändert weitergeführt, sofern die Bonität gegeben bleibt.
- Aufgabe Eigennutzung: Wird die Liegenschaft nicht mehr selbst bewohnt, gilt die Belehnungsgrenze von 70%. Es bedarf einer Neubeurteilung der Finanzierung durch die BVK.
- Kauf neues Objekt: Wenn Sie Ihre Liegenschaft verkaufen und ein neues Objekt erwerben kann die Hypothek auf das neue Objekt übertragen werden sofern die BVK Richtlinien bezüglich Tragbarkeit und Belehnung eingehalten werden.
- Verkauf: Der Käufer Ihrer Liegenschaft kann die BVK Hypothek auch übernehmen. Dies unter der Voraussetzung, dass Tragbarkeit und Belehnung den BVK Vorgaben entsprechen.
- Kann die Hypothek nicht übernommen werden, muss sie vorzeitig gekündigt werden. Bei einer Festhypothek wird bei einer vorzeitigen Kündigung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
- Hypothekarzinsen sind vierteljährlich nachschüssig fällig per: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember
- Amortisationen: können individuell vereinbart werden, zahlbar immer auf einen Zinstermin
Verzugszins: 5% (unmittelbar und ohne Mahnung).
Festhypotheken
- Eine vorzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.
- Teilrückzahlungen (Amortisationen) sind möglich, sofern sie im Vertrag entsprechend geregelt sind, Teilrückzahlungen sind bei Ablauf der Hypothek möglich.
Variable Hypotheken
- Sechs Monate im Voraus auf Ende jedes Kalendermonats
- Bei Verkauf der Liegenschaft kann auf den Termin der Eigentumsübertragung schriftlich gekündigt werden. Bitte unbedingt einen Entwurf des Kaufvertrags einreichen.
- Es gilt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten im Voraus auf ein Ende jeden Kalendermonats. Massgebend für die Festlegung des Zinssatzes ist der Eingang der Umwandlungskündigung.
Wir offerieren Ihnen rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Festhypothek die neuen Konditionen. Ohne Ihre fristgerechte Antwort wird Ihre Festhypothek nach Ablauf der Laufzeit als variable Hypothek zum dannzumal geltenden BVK Zinssatz weitergeführt.