BVK-Hypothek – die bessere Wahl
Hypotheken
Seit 1936 vergibt die BVK Hypotheken. Wir wissen also sehr genau, wovon wir sprechen. Unsere Grundhaltung ist klar: Wir vergeben Hypotheken an Arbeitnehmende und Rentenbeziehende – auch an nicht BVK-Versicherte. Zudem steht die BVK für eine unkomplizierte, klar verständliche Vertragsabwicklung.
Kommt eine Hypothek für Sie infrage? Machen Sie in unserem Hypothekenrechner den Test. Wir zeichnen uns durch tiefe Zinsen aus.
- 5 Jahre Laufzeit 0,69%
- 10 Jahre Laufzeit 0,89%
Unsere aktuellen Zinsen per 22.02.2021 für weitere Laufzeiten
Häufige Fragen zum Thema Hypothek
Vermietung:
Sie sind verpflichtet, die BVK über die geplante Umnutzung zu informieren.
Bei vermieteten Liegenschaften kommen andere Vergaberichtlinien zum Tragen als bei selbst bewohnten Objekten. Die BVK prüft, ob die bestehende Hypothek wie bisher weitergeführt werden kann.
Verkauf:
Der Käufer kann bei Interesse Ihre BVK-Hypothek zu den gleichen Konditionen übernehmen, sofern unsere Vergaberichtlinien weiterhin eingehalten sind.
Sie können die Hypothek unter gewissen Voraussetzungen auch auf ein anderes Objekt übertragen. Eine Übertragung bedarf in jedem Fall einer individuellen Neubeurteilung.
Festhypotheken: Für Festhypotheken sind während der vertraglich vereinbarten Laufzeit keine Rückzahlungen möglich, sofern dies im Vertrag nicht anderweitig geregelt wurde. Eine vorzeitige Rückzahlung hat Ausstiegskosten zur Folge.
Variable Hypotheken: Bei Verkauf der Liegenschaft kann auf den Termin der Eigentumsübertragung schriftlich gekündigt werden, andernfalls ist eine sechsmonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
Ferienliegenschaften
Baukredite / Baufinanzierungen
Spezialliegenschaften (z.B. landwirtschaftliche Grundstücke, Liebhaberobjekte, Abbruchliegenschaften)
Liegenschaften in Kantonen ohne deutsche Amtssprache
Sämtliche für die Erstbeurteilung des Antrages erforderlichen Dokumente sind auf dem jeweiligen Antragsformular aufgeführt (Link einfügen).
Sofern Sie über keinen aktuellen Grundbuchauszug verfügen, können Sie uns auch eine ältere Version oder den Kaufvertrag einreichen.
Weitere Dokumente, wie z.B. Ausweiskopien, Betreibungsregisterauszüge, aktuelle Lohnabrechnungen oder der aktuelle Grundbuchauszug, werden vor Vertragsabschluss durch die BVK noch eingefordert.
Sie geraten unmittelbar und ohne Mahnung in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5%.
Bei Ablauf der Festhypothek unterbreiten wir Ihnen rechtzeitig ein Angebot für die Weiterführung. Erfolgt bis zum Ende der Ablauffrist keine anderweitige Mitteilung des Schuldners, so wird die Hypothek als variable Hypothek zum dannzumal geltenden BVK-Zinssatz weitergeführt.
Prüfen Sie mittels Hypothekenrechner, ob die gewünschte Hypothek im Rahmen unserer Richtlinien machbar ist.
Falls ja, stellen Sie uns das Antragsformular (Kauf oder Ablösung) mit den auf der zweiten Seite aufgeführten Unterlagen per Mail oder Post zu. Die Adressen finden Sie direkt auf dem Antragsformular (Link einfügen). Anschliessend erhalten Sie innerhalb von maximal 10 Arbeitstagen eine Rückmeldung.
Ja, sofern sämtliche Tranchen innerhalb von fünf Jahren durch die BVK abgelöst werden können (z.B. Ablauf 1. Tranche im Jahr 2022, Ablauf 2. Tranche im Jahr 2024).
Die kalkulatorischen Kosten für Hypothekarzinsen und Unterhalt/Betrieb der Liegenschaft dürfen 35% des nachhaltigen Einkommens (Bruttoeinkommen beziehungsweise Renteneinkommen) sämtlicher Kreditnehmer nicht übersteigen. Die BVK rechnet mit einem theoretischen, marktüblichen Zinssatz von gegenwärtig 4,5%; bei Rentnerinnen und Rentnern von 4%. Für Unterhalt und Betrieb wird 1% des Kaufpreises/Marktwertes dazugerechnet.
Weitere Verpflichtungen (z.B. Unterhaltszahlungen / Alimente / Leasing / andere Kreditverpflichtungen) werden vom Einkommen in Abzug gebracht.
Nachhaltige Mietzinserträge (z.B. aus anderen Liegenschaften) werden beim Einkommen dazugerechnet.
Einkommen aus sogenanntem Vermögensverzehr werden in der Tragbarkeit nicht angerechnet.
Vonseiten BVK fallen keine Kosten für die Übernahme der Hypothek an.
Klären Sie mit Ihrer aktuellen Bank, ob dort allenfalls Ablösekosten anfallen.
Grundbuchgebühren rund um allfällige Schuldbriefanpassungen sind durch Sie selbst zu tragen. Das kann bei einer gestaffelten Ablösung mit mehreren Tranchen erforderlich werden und ist individuell zu beurteilen.
Aufgrund von Corona führen wir zurzeit keine Hypothekensprechstunden an unserer Geschäftsstelle durch.
Schreiben Sie uns Ihr Anliegen per Mail an hypotheken@bvk.ch, oder rufen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie telefonisch unter der Nummer 058 470 45 66.
Nein, die BVK belehnt Liegenschaften bis maximal 75% des Marktwerts beziehungsweise 65% ab Alter 65. Die erforderlichen Eigenmittel müssen entweder durch einen Vorbezug oder anderweitige liquide Mittel erbracht werden.