Neuer Stiftungsrat der BVK

Jetzt ist es soweit

Die Erneuerungswahlen des Stiftungsrats finden im Frühjahr 2025 statt. Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der BVK. Das paritätische Gremium besteht aus je neun Vertretenden der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der aktuelle Stiftungsrat ist für die Amtsperiode 2021-2025 gewählt.

Wahlverfahren

Die Wahl der 18 Stiftungsräte

Arbeitgeber und Arbeitnehmende bestimmen ihre Vertretung im Stiftungsrat unterschiedlich:

  • die Arbeitnehmenden wählen ihre Stiftungsräte 
  • die Arbeitgeber nominieren ihre Stiftungsräte 
  • die Vertreterinnen und -Vertreter des Kantons für den Stiftungsrat werden durch den Regierungsrat nominiert

Arbeitnehmer wählen 9 Stiftungsräte

Unterschriften sammeln

Kandidatur

E-Voting

9 gewählte Räte

Arbeitgeber wählen 9 Stiftungsräte

Nomination durch Arbeitgeber und Regierungsrat

9 gewählte Räte

Auf einen Blick

Die wichtigsten Termine

Kandidatur

05.02.2025 Briefliche Einladung zur Kandidatur
13.02. bis 24.03.2025 Einreichung der Wahlvorschläge
26.05.2025 Briefliche Information an die Gewählten

Wahl

22.04.2025 Versand Wahlunterlagen
bis 19.05.2025 Wahl per E-Voting
26.05.2025 Briefliche Information an die Gewählten

Resultat

03.06.2025 Publikation Wahlergebnis
01.07.2025 Start Amtsperiode 2025 - 2029
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