Stiftungsratswahlen

Der Stiftungsrat

Das macht der Stiftungsrat

Aufgaben und Pflichten

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der BVK. Das paritätische Gremium besteht aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Der Stiftungsrat ist für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt.

Die Aufgaben des Stiftungsrats sind vielfältig. Er bestimmt die strategischen Ziele, sorgt für die finanzielle Stabilität und überwacht die Geschäftsführung.

Für die Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen und für die Überwachung von Geschäften hat er drei Ausschüsse bestimmt – den Vorsorgeausschuss, den Anlageausschuss und den Prüfungs- und Personalausschuss. Den Ausschüssen gehören ausschliesslich Mitglieder des Stiftungsrats an.

Nebst dem Stiftungsrat ist auch das Präsidium paritätisch besetzt. Nach der Hälfte der Amtszeit geht es automatisch vom Präsidenten auf den Vizepräsidenten über und umgekehrt.

Diese Personen sind im Stiftungsrat

Mitglieder

Präsidium

Lilo Lätzsch

Präsidentin

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Bruno Zanella

Vizepräsident

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Arbeitnehmervertretung

Calista Fischer

   

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Bernhard Hutter

   

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Oliver Middelmann

  

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Arialdo Pulcini

  

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Claude Riederer

  

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Nicole Schönbächler

  

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Reyko Thiem

  

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Irene Willi

  

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Arbeitgebervertretung

Rudolf Bertels

     

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Urs Borer

  

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Rolf Curschellas

  

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Daniel Dubach

  

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Hansjörg Lehmann

  

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Annette Lenzlinger

  

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Gertrud Stoller-Laternser

  

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Felix Uhlmann

  

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Die Wahl erfolgt im Frühjahr 2025

Zum Wahlverfahren

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