Das macht der Stiftungsrat
Aufgaben und Pflichten
Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der BVK. Das paritätische Gremium besteht aus je neun Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Der Stiftungsrat ist für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt.
Die Aufgaben des Stiftungsrats sind vielfältig. Er bestimmt die strategischen Ziele, sorgt für die finanzielle Stabilität und überwacht die Geschäftsführung.
Für die Vorbereitung und Ausführung von Beschlüssen und für die Überwachung von Geschäften hat er drei Ausschüsse bestimmt – den Vorsorgeausschuss, den Anlageausschuss und den Prüfungs- und Personalausschuss. Den Ausschüssen gehören ausschliesslich Mitglieder des Stiftungsrats an.
Nebst dem Stiftungsrat ist auch das Präsidium paritätisch besetzt. Nach der Hälfte der Amtszeit geht es automatisch vom Präsidenten auf den Vizepräsidenten über und umgekehrt.
Diese Personen sind im Stiftungsrat
Mitglieder
Präsidium
Lilo Lätzsch
Präsidentin
Bruno Zanella
Vizepräsident
Arbeitnehmervertretung
Calista Fischer
Bernhard Hutter
Oliver Middelmann
Arialdo Pulcini
Claude Riederer
Nicole Schönbächler
Reyko Thiem
Irene Willi
Arbeitgebervertretung
Rudolf Bertels
Urs Borer
Rolf Curschellas
Daniel Dubach
Hansjörg Lehmann
Annette Lenzlinger
Gertrud Stoller-Laternser
Felix Uhlmann