Angepasste Stiftungsurkunde

Um den neuen Kundenbedürfnissen zu entsprechen und um flexibler auf dem Markt aufzutreten, hat die BVK ihre rechtlichen Grundlagen angepasst. Bislang waren die Anschlussmöglichkeiten an die BVK sehr restriktiv. Neu sind die Anschlussvoraussetzungen für Arbeitgeber weiter gefasst. Die enge wirtschaftliche oder finanzielle Verbundenheit mit dem Kanton Zürich ist nicht mehr massgebend. Ab sofort kann die BVK auch für Arbeitgeber ausserhalb des Kantons Zürich die Personalvorsorge betreiben, sofern dies im Gesamtinteresse der Kasse bzw. ihrer Versicherten und angeschlossenen Arbeitgeber ist.

Zudem erweitert die BVK ihre bestehende Produktpalette durch zwei neue Vorsorgelösungen. Zum bereits bestens etablierten Vorsorgeplan, der sich durch hohe Sparbeiträge, eine grosszügige Finanzierung und sehr gute Leistungen im Alter, bei Invalidität und Tod auszeichnet, können die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden neu eine Zusatzvorsorge bei der BVK anbieten.

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01.10.2017

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