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Die Anpassungen des Vorsorgereglements 2025 im Überblick

Wichtige Änderungen 2025

Die BVK passt das Reglement auf das kommende Jahr in verschiedenen Punkten an. Wir warten in verschiedenen Bereichen mit innovativen und attraktiven neuen Lösungen auf.

Hier eine Übersicht der Anpassungen, die per 1. Januar 2025 in Kraft treten:
Sie können die Neuerungen im Versichertenportal myBVK simulieren. 

Die BVK erhöht die Umwandlungssätze

Die erwartete Rendite und die tiefe Kostenstruktur lassen die BVK hoffnungsvoll in die Zukunft
blicken.

Alle vier bis fünf Jahre macht die BVK eine vertiefte ALM-Studie und überprüft damit ihre Anlagestrategie. Dabei wurde festgestellt, dass im Vergleich zur letzten Studie mit einer höheren erwarteten Rendite gerechnet werden darf – und das bei unverändertem Risiko der Anlagestrategie. Dies bietet nun die Möglichkeit, die im Umwandlungssatz enthaltene lebenslängliche Zinsgarantie – fachlich technischer Zinssatz genannt – per Ende 2024 von 1,75 auf 2 Prozent zu erhöhen.

Auswirkung auf Versicherte
Die Überprüfung hat eine direkte Auswirkung auf die Versicherten der BVK, die in Rente gehen. Durch Erhöhung des technischen Zinssatzes werden konsequenterweise die Umwandlungssätze angehoben. Damit wird eine Umverteilung zwischen den Generationen – sowohl von Jung zu Alt, als auch umgekehrt – verhindert.

Die Änderungen, die per 1. Januar 2025 in Kraft treten und für Pensionierungen ab diesem Zeitpunkt gelten, sind ein klares Bekenntnis zum in der zweiten Säule verankerten Kapitaldeckungsverfahren (jede Person spart für sich). Mit dieser Anpassung zeigt die BVK einmal mehr auf, dass sie sich an den Bedürfnissen der Versicherten orientiert und sich dafür einsetzt.

Weitere Änderungen in der Übersicht

Die BVK bietet ab dem kommenden Jahr eine sogeannnte Rückgewähr auf Einkäufe. Das heisst: Sollte eine versicherte Person noch vor ihrer Pensionierung sterben – was wir natürlich nicht hoffen –, können gemachte zusätzliche Einzahlungen neu auf Wunsch an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden. 
 

Beratungen für Themen rund um die zweite Säule bietet die BVK nach wie vor kostenlos und auch zu Randstunden oder an Samstagen an. Möchte man eine weiterführende Vorsorgeberatung, kann man die neu bei der BVK erhalten. Sie beinhaltet eine komplette Leistungsberechnung (Ansprüche Alter, Tod und Invalidität), Themen rund um die Wohnsituation, Budgetrechnung und Steuerberechnung. Die kostenpflichtige Beratung wird für Einzelpersonen (1200 Franken) oder zusammen mit der Partnerin/dem Partner (1500 Franken) angeboten. Die BVK gibt dabei keine konkreten Anlageempfehlungen ab, oder schlägt ein Rentenmodell vor. Ziel ist es, dass die Kundinnen und Kunden nach der Vorsorgeberatung in der Lage sind, die für sie richtigen finanziellen Entscheidungen selbstständig zu treffen.

Vorsorgereglement gültig ab 1. Januar 2025

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