Arbeitskraft dank Versicherung sichern

Ergänzungsvorsorge

Eine umfassende Absicherung der Mitarbeitenden sowie grosszügige Arbeitgeberbeiträge sind im Arbeitsmarkt ein wichtiger Wettbewerbsvorteil bei der Personalrekrutierung. Eine grosszügige Zusatzvorsorge gewinnt zusehends an Bedeutung.

Mehr Geld auf dem Alterskonto

Die Ergänzungsvorsorge überzeugt durch eine bedürfnisgerechte Absicherung von Versicherten ab Alter 43 im höheren Lohnsegment und bietet zusätzliche Leistungen im Alter, bei Invalidität und Tod. Sie bestimmen, welchem Personenkreis Ihrer Firma Sie die Ergänzungsvorsorge zukommen lassen wollen. Zu beachten gilt, dass die Personen über 43 Jahre alt sind und ein Jahreseinkommen von mehr als 132'300 Franken ausweisen.

Sie als Arbeitgeber können wählen, ob Sie die Ergänzungsvorsorge vollständig tragen möchten oder ob Ihre Mitarbeitenden einen Teil dazu beitragen sollen. Ihre Unternehmensberaterin beziehungsweise Ihr Unternehmensberater steht Ihnen gerne bei Fragen oder für Berechnungen zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf.

Unternehmensberater Kanton und Bildungsinstitutionen 

E-Mail: ub-vorsorge-kanton.net@bvk.zurichch
Tel:      +41 58 470 44 70

Unternehmensberater für angeschlossene Arbeitgeber

E-Mail: ub-vorsorge.net@bvk.zurichch
Tel:       +41 58 470 44 70

Die Ergänzungsvorsorge auf einen Blick

Versicherter Personenkreis

Gemäss Definition des Arbeitgebers, wobei folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:

- Personen ab 43 Jahren

- Lohn ab 132’300 CHF

Versicherter Lohn

 

Der versicherte Lohn entspricht dem Jahreslohn abzüglich 132'300 CHF, im Minimum jedoch 12'863 CHF.

 

Vorsorgeleistungen

 

Bei der Pensionierung, im Invaliditäts- und Todesfall:

- Auszahlung des bislang angesparten Zusatzguthabens

- Keine Rentenleistungen

 

Arbeitnehmer- und Arbeitgebersparbeiträge

 

Insgesamt 12% des versicherten Lohns, d.h. 12% des Jahreslohns abzüglich 132'300 CHF (wobei Mindest- und Maximalbeträge zu beachten sind)

 

Flexible Finanzierungsvarianten

 

Drei durch den Arbeitgeber wählbare Finanzierungsvarianten für die Sparbeiträge:

- Arbeitgeber 60%, Arbeitnehmende 40%

- Arbeitgeber 80%, Arbeitnehmende 20%

- Arbeitgeber 100%, Arbeitnehmende 0%

 

Verzinsung

 

Analog Hauptvorsorge

 

Reglement Ergänzungsvorsorge

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