Der schönste Tag im Leben

Heirat und Familie

Die Änderung des Zivilstandes von «ledig» zu «verheiratet» wird vom Arbeitgeber der Pensionskasse mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt wird festgehalten, wie gross das Sparguthaben einer Person ist. Das gilt auch für eingetragene Partnerschaften.

Wenn die Ehe in die Brüche geht

Vor der Ehe haben Sie in die Pensionskasse einbezahlt. Dieses Geld gehört Ihnen, auch wenn Sie nicht mehr mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin zusammenleben möchten. Aus diesem Grund hält die Pensionskasse die Freizügigkeitsleistung per zivilem Heiratsdatum oder per Eintragsdatum der Partnerschaft fest. Das nach der Heirat einbezahlte Sparkapital beider Eheleute wird bei einer Trennung in der Regel gleichmässig aufgeteilt.

Schöner ist es natürlich, wenn das Paar zusammenbleibt, «bis das der Tod sie scheidet». Dann ist nämlich dieses Festhalten des Sparkapitals unwichtig. Übrigens: Sollte während der Ehe die Pensionskasse gewechselt werden, wird der neuen Vorsorgeeinrichtung dieser Stand automatisch mitgeliefert.

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