Hypotheken sind an Regeln gebunden

Rahmenbedingungen

Für die Vergabe von BVK-Hypotheken gibt es eine Reihe von Rahmenbedingungen, die eingehalten werden müssen. Unsere Finanzierungsgrundsätze haben zum Ziel, Ihre finanziellen Risiken einzuschätzen, indem Eigenmittel und Kreditvolumen verantwortungsvoll in Balance gehalten werden.

Die wichtigsten «Spielregeln» für eine BVK-Hypothek

Wir finanzieren:
Einfamilienhäuser, Stockwerkeigentum (Eigentumswohnungen), Renditeliegenschaften (Mehrfamilienhäuser im Privatbesitz mit einem maximalen Gewerbeanteil von 20 Prozent des Ertrages, vermietete Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentumswohnungen). Nach individueller Abklärung gewähren wir auch Baugenossenschaften Hypotheken.
 

Einschränkungen:
Nur erstrangige Hypotheken in Schweizer Franken und nur Wohnobjekte in der deutschsprachigen Schweiz an Kreditnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz. Tranchenweise Ablösungen können unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Wir vergeben keine Baukredite und wir finanzieren keine Ferienliegenschaften.
 

Benötigte Eigenmittel:

  • Für selbstbewohnte Wohnobjekte: Mindestens 25 bzw. 35 Prozent des Kaufpreises bzw. des Marktwertes. Mindestens 10 Prozent der Eigenmittel dürfen nicht aus Vorsorgegeldern der 2. Säule stammen. 
  • Für Renditeliegenschaften: Mindestens 25 Prozent vom Ertragswert. 
     

Belehnungsgrenzen:

  • Für selbstbewohnte Wohnobjekte: maximal 75 Prozent bis Alter 65
  • Für selbstbewohnte Wohnobjekte: maximal 65 Prozent ab Alter 65
  • Für Renditeliegenschaften: maximal 75 Prozent vom Ertragswert 
     

Kreditbetrag: 

  • Für selbstbewohnte Wohnobjekte: Mindestens 200'000 Franken 
  • Für Renditeliegenschaften: Mindestens 300'000 Franken 
     

Tragbarkeit für selbstbewohnte Wohnobjekte:
Sie sollten im Normalfall nicht mehr als 35 Prozent Ihres Bruttoeinkommens für Wohnkosten aufwenden. Damit Sie auch bei steigenden Zinsen sorgenfrei wohnen können, berechnen wir die Tragbarkeit mit einem Zinssatz von 4,5 Prozent. Zudem fliessen die Kosten für Unterhalt und Betrieb der Liegenschaft in die Berechnung mit ein.
 

Amortisation bei selbst bewohnten Wohnobjekten:
Bei Vertragsabschluss können individuelle Amortisationen vereinbart werden (auch bei Festhypotheken). Die Amortisationszahlungen werden derart festgelegt, dass der Belehnungsgrad bei Vollendung des 65. Altersjahres der kreditnehmenden Person 65 Prozent des Marktwertes nicht übersteigt und die finanzielle Tragbarkeit mit dem Renteneinkommen ebenfalls gewährleistet ist.  

 

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