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Leider muss jeder mal gehen

Todesfall

Sterben gehört zum Leben. Diese Weisheit wollen wir aber nicht wahrhaben. Trotzdem kann man sich auch mal Gedanken dazu machen. Etwa tut es gut, zu wissen, dass das angesparte Geld bei der Pensionskasse nicht einfach verloren ist. Auszahlungen erfolgen auf verschiedenen Wegen.

Viele Faktoren – viele Lösungen

Was passiert, wenn ich sterbe? Für viele führt diese Frage zu philosophischen Gedanken. Bei der BVK ist man da im Gegensatz ganz nüchtern zum Thema Tod eingestellt. Es geht dann nämlich darum, das vorhandene Sparguthaben korrekt zu verwalten und auszuzahlen.

Massgebend ist, wann die versicherte Person verstirbt (ob noch Arbeitnehmer oder schon Rentner) und in welchen Lebensumständen sie lebte (ledig, verheiratet, geschieden usw.). Verstirbt eine arbeitnehmende Person, wird eine Todesfallsumme ausbezahlt, falls die BVK keine Ehegattenrente leisten muss. Diese Todesfallsumme erstreckt sich über das gesamte Sparguthaben und geht an Personen, die von Ihnen nachweislich in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit Ihnen in den letzten fünf Jahren bis zum Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss. Fehlen diese Personen, werden Ihre Kinder, bei deren Fehlen die Eltern, bei deren Fehlen die Geschwister begünstigt. Stirbt eine rentenbeziehende Person, wird keine Todesfallsumme ausbezahlt. Mit einer Änderung der Begünstigtenordnung kann die Reihenfolge individuell angepasst werden.

Häufiger kommt es aber vor, dass an Hinterbliebene eine Rente oder Abfindungen ausbezahlt werden. Lesen Sie dazu die Kapitel Ehegattenrente, Partnerschaftsrente und Kinderrente. In myBVK können Sie als BVK-Kundin oder BVK-Kunde schnell und unkompliziert Ihre aktuellen Daten einsehen.

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