Eintritt in die BVK
Neu bei der BVK?
Sie haben Ihre Stelle gewechselt und sind neu bei der BVK in der zweiten Säule versichert. Herzlich willkommen!
Wie die Anmeldung bei der BVK und der Transfer Ihres bisher in einer anderen Pensionskasse angesparten Guthabens (wird auch Freizügigkeitsleistung genannt) funktionieren, erfahren Sie hier.
Sie werden von Ihrem neuen Arbeitgeber in den ersten Wochen nach Arbeitsbeginn bei der BVK angemeldet. Sobald Sie bei der BVK angemeldet sind, erhalten Sie folgende Dokumente der BVK.
- einen personalisierten Einzahlungsschein
- die Zugangsdaten für unser Kundenportal myBVK (Policennummer und Aktivierungscode)
Wichtig: Das geschieht in der Regel erst im Folgemonat Ihres Eintritts – üben Sie sich also ein wenig in Geduld.
Für die einmalige Registrierung im Kundenportal myBVK via SwissID benötigen Sie Ihr Mobiltelefon, die Policennummer und den persönlichen Aktivierungscode. Die Policennummer und den Aktivierungscode erhalten Sie gegen Ende des Eintrittsmonats bei Ihrem neuen Arbeitgeber.
Sie müssen persönlich dafür besorgt sein, dass Ihr bisheriges Sparguthaben der früheren Pensionskasse(n) an die BVK überwiesen wird.
Senden Sie dafür den von der BVK erhaltenen Einzahlungsschein der früheren Vorsorgeeinrichtung.
Haben Sie den Einzahlungsschein verlegt oder haben Sie Gelder auf verschiedenen Konten liegen, können Sie im Kundenportal myBVK den Einzahlungsschein herunterladen, um ihn Ihrer früheren Vorsorgeeinrichtung in digitaler Form zukommen zu lassen.
Sobald Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung Ihr Guthaben transferiert hat, erhalten Sie von der BVK eine Bestätigung und den Vorsorgeausweis mit Ihren persönlichen BVK-Leistungen.
Tagesaktuelle Daten und zahlreiche Simulationsmöglichkeiten sind jederzeit im Kundenportal myBVK verfügbar.
Entscheiden Sie selber, wie viel Sie zukünftig sparen wollen. Die BVK bietet drei verschiedene Sparbeitragsvarianten an. Zudem lohnt es sich, den Effekt persönlicher Einkäufe auf die eigene Vorsorgesituation zu prüfen.
Sie können auch bestimmen, über welche Themen und wie (digital oder analog) Sie von der BVK über Neuerungen informiert werden wollen. Alles ganz einfach in myBVK!
Sie sind nicht verheiratet und Ihre Partnerschaft ist auch nicht gesetzlich eingetragen? Vergessen Sie nicht, Ihre Liebsten im Todesfall abzusichern. Hierfür müssen Sie die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig – am besten gleich jetzt – treffen.
Eine Entscheidungshilfe und die nötigen Formulare finden Sie auf myBVK. Sollten Sie persönliche Unterstützung brauchen oder haben Sie Fragen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind gerne für Sie da.
Aufnahmekriterien bei der BVK
Versicherter der BVK wird man, indem Ihr Arbeitgeber die BVK als Pensionskasse gewählt hat und Sie im laufenden Jahr 18 Jahre alt werden. Natürlich wird man auch Kunde, wenn man zu einem Arbeitgeber wechselt, der bei der BVK versichert ist.
Die ersten drei Jahre sind nur die Risiken Tod und Invalidität versichert. In dem Jahr, in dem Sie 21 Jahre alt werden, beginnt das Alterssparen. Dieses Geld – während des Berufslebens bis zur Pensionierung auf das persönliche Sparkonto eingezahlt– dient nach der Pensionierung, zusammen mit der AHV, zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards. Ein Konto also, dem man schon früh Sorge tragen soll.
Beitragspflichtig sind Personen, die ein Jahressalär von mehr als 22'050 Franken (Stand: 2024) haben und für mindestens drei Monate angestellt sind. Nicht versichert sind Personen, die bereits in einem Hauptberuf versichert sind oder hauptberuflich einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei Pensionierung (oder falls mit dem Arbeitgeber vereinbart spätestens mit Vollendung des 70. Altersjahres) endet die Beitragspflicht.
Weitere Themen zum Eintritt
Jeden Monat zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber Beiträge an die Pensionskasse. Die Prozentsätze werden im Reglement der Pensionskasse festgelegt. Bei der BVK können Sie noch mehr sparen und dank dem höheren Sparguthaben eine höhere Pension beziehen. Hier können Sie mehr zu diesem Thema lesen.
Ihr Sparguthaben bei der BVK wird verzinst. Dabei profitieren Sie von einer höheren Verzinsung als ihn die Banken gewähren. Hier können Sie mehr dazu lesen.
Das wohl grösste Sparkonto der meisten Personen liegt bei der Pensionskasse. Sie können Ihr Sparguthaben durch einen Einkauf erhöhen. Mehr dazu
Die BVK bietet die Möglichkeit an, auch Nebenverdienste zu versichern. Mehr dazu
Häufige Fragen zum Thema Aufnahme in die BVK
Die BVK ist die Vorsorgeeinrichtung für Kundinnen und Kunden von angeschlossenen Arbeitgebern aus den Branchen Gesundheit, Bildung und Verwaltung aus der ganzen Schweiz. Diese machen ungefähr 60 Prozent der Versicherten aus. Die übrigen 40 Prozent sind die Angestellten des Kantons Zürich.
Sie werden in die BVK aufgenommen, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen und ein Jahressalär von mehr als 22'050 CHF erzielen (Stand 1. Januar 2023). Seit dem 1. Januar 2019 hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit schon tiefere Löhne ab einem Jahressalär von 14'700 CHF zu versichern. Der Arbeitgeber informiert Sie gerne, ob er sich für diese Option entschieden hat. Bei Anstellungen, die weniger als ein Jahr gedauert haben, wird der Lohn auf ein Jahr hochgerechnet.
Beispiel
Sie verdienen während einer viermonatigen Anstellung 20‘000 CHF. Sie werden in die BVK aufgenommen, weil die jährliche Eintrittsschwelle von 22'050 CHF ebenfalls auf vier Monate heruntergerechnet wird. Sie beträgt somit nur noch 7'350 CHF (22'050 CHF / 12 Monate x 4 Monate).
Wenn Sie im Dienst mehrerer Arbeitgeber stehen, die bei der BVK angeschlossen sind und gesamthaft die Eintrittsschwelle überschreiten, ist eine Versicherung möglich.
Beispiel 1
- Anstellung beim Kanton mit 30'000 CHF
- Anstellung bei Gemeinde 10'000 CHF
Über den Kanton sind Sie bereits versichert. Die zusätzliche Anstellung kann ebenfalls versichert werden, sofern die Gemeinde einverstanden ist.
Beispiel 2
- Anstellung beim Kanton 10'000 CHF
- Anstellung bei Gemeinde 15'000 CHF
Gesamthaft über der Eintrittsschwelle. Sofern beide Arbeitgeber einverstanden sind, ist eine Versicherung möglich. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitgeber über die jeweiligen Anstellungen in Kenntnis zu setzten, sofern er eine Versicherung wünscht.
Selbst wenn Sie mit Ihrem Einkommen die Eintrittsschwelle erreichen, werden Sie in folgenden Fällen nicht versichert:
- Sie sind im Sinne der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) zu mindestens 70% invalid.
- Ihre Anstellung ist befristet und erfolgte für höchstens drei Monate.
- Sie üben nur eine Nebenbeschäftigung aus und sind im Hauptberuf obligatorisch versichert.
- Sie üben nur eine Nebenbeschäftigung aus und sind hauptberuflich selbstständig erwerbend.
Hinweis
Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers, kann eine Versicherung abgeschlossen werden, auch wenn es sich lediglich um eine Nebenbeschäftigung handelt. Kontaktieren Sie hierfür Ihren Arbeitgeber.
Massgebend ist das vom Arbeitgeber gemeldete Salär. Dieses beinhaltet den Jahreslohn sowie regelmässige Zulagen. Ab Januar 2019 können vom Arbeitgeber auch Sitzungsgelder und Honorare eingerechnet werden. Dieser Lohn kann vom effektiven Bruttolohn auf dem Lohnausweis abweichen.
Nicht als regelmässige Zulagen gelten
Dienstaltersgeschenke, Vergütungen für Überstunden/Überzeit, Barabgeltungen der Ferien, Einmalzulagen, Prämien aus betrieblichem Vorschlagswesen, Abgangsentschädigungen und Abfindungen.
Behördenentschädigungen
Diese bestehen meist aus einer Grundentschädigung (Pauschale), Sitzungsgeldern und Spesen. Als anrechenbarer Lohn gilt nur die Grundentschädigung ausser ihr Arbeitgeber hat in einer Zusatzvereinbarung die Sitzungsgelder mit eingeschlossen.
Selbstständige, die bisher nicht einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen waren, konnten jährlich bis zu 35'280 CHF (Stand 2023) oder maximal 20% des Nettoeinkommens steuerbegünstigt in die Säule 3a einzahlen. Nach der Aufnahme in die BVK gilt der Maximalbetrag von 7'056 CHF (Stand 2023). Dafür entstehen normalerweise steuerbegünstigte Einkaufsmöglichkeiten in der BVK.
Frühestens im Alter 18 werden Sie für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Der Sparprozess für die Altersvorsorge beginnt am 1. Januar des Jahres, in dem die versicherte Person 21 Jahre alt wird.
Der versicherte Lohn entspricht dem vom Arbeitgeber gemeldeten anrechenbaren Jahreslohn (AHV-pflichtiges Einkommen), vermindert um den AHV-Koordinationsabzug. Dadurch versichern AHV/IV und BVK nicht die gleichen Lohnanteile. Der versicherte Lohn ist einerseits die Grundlage für die Berechnung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an die BVK, andererseits für die Berechnung der Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall.
Bei einer Beschäftigung von 100% entspricht der Koordinationsabzug 25'725 CHF (Stand 2023). Bei einer Teilbeschäftigung wird der Koordinationsabzug entsprechend dem Beschäftigungsgrad angepasst.
Beispiel
100% |
70% |
50% |
|
Anrechenbarer Jahreslohn |
CHF 80’000 |
CHF 56’000.00 |
CHF 40’000.00 |
- Koordinationsabzug |
CHF 25'725 |
CHF 18'007.50 |
CHF 12'862.50 |
= versicherter Jahreslohn |
CHF 54'275 |
CHF 37'992.50 |
CHF 27'137.50 |
Die Finanzierung der Leistungen erfolgt durch die Beiträge der Arbeitnehmenden, die Beiträge der Arbeitgeber sowie durch die Vermögenserträge (Zinsen). Der Arbeitgeber übernimmt standardmässig 60% der Beiträge, der Arbeitnehmende 40%. Die Beiträge werden jeden Monat direkt vom Lohn abgezogen und zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die BVK überwiesen.
Die geschuldeten Beiträge bestehen aus Sparbeiträgen für die Altersvorsorge und Risikobeiträgen für die Invaliditäts- und Todesfallversicherung.
Arbeitnehmerbeiträge / Sparbeitragsvariante «Standard»
(in Prozent des versicherten Lohnes)
Alter |
Sparbeitrag |
Risikobeitrag |
Gesamtbeitrag |
18 - 20 |
0,0% |
0,8% |
0,8% |
21 - 23 |
4,0% |
0,8% |
4,8% |
24 - 27 |
5,2% |
0,8% |
6,0% |
28 - 32 |
6,4% |
0,8% |
7,2% |
33 - 37 |
7,6% |
0,8% |
8,4% |
38 - 42 |
8,8% |
0,8% |
9,6% |
43 - 47 |
10,0% |
0,8% |
10,8% |
48 - 52 |
10,8% |
0,8% |
11,6% |
53 - 65 |
11,6% |
0,8% |
12,4% |
66 - 70 |
6,0% |
0,0% |
6,0% |
Arbeitgeberbeiträge
(in Prozent des versicherten Lohnes)
Alter |
Sparbeitrag |
Risikobeitrag |
Gesamtbeitrag |
18 - 20 |
0,0% |
1,2% |
1,2% |
21 - 23 |
6,0% |
1,2% |
7,2% |
24 - 27 |
7,8% |
1,2% |
9,0% |
28 - 32 |
9,6% |
1,2% |
10,8% |
33 - 37 |
11,4% |
1,2% |
12,6% |
38 - 42 |
13,2% |
1,2% |
14,4% |
43 - 47 |
15,0% |
1,2% |
16,2% |
48 - 52 |
16,2% |
1,2% |
17,4% |
53 - 65 |
17,4% |
1,2% |
18,6% |
66 - 70 |
9,0% |
0,0% |
9,0% |
Versicherte können mitbestimmen, wie viel Alterskapital sie ansparen wollen. Zur Wahl stehen drei Sparbeitragsvarianten:
a) Variante «Basis» (-2%)
b) Variante «Standard»
c) Variante «Top» (+2%)
In der Beitragsvariante «Basis» zahlen Sie 2 Prozentpunkte weniger ein als in der Beitragsvariante «Standard». In der Beitragsvariante «Top» zahlen Sie 2 Prozentpunkte mehr ein als in der Beitragsvariante «Standard». Standardmässig sind alle Versicherten der Variante «Standard» zugeteilt.
Sparbeiträge Arbeitnehmer
Alter |
Variante «Basis» |
Variante «Standard» |
Variante «Top» |
21 - 23 |
2,0% |
4,0% |
6,0% |
24 - 27 |
3,2% |
5,2% |
7,2% |
28 - 32 |
4,4% |
6,4% |
8,4% |
33 - 37 |
5,6% |
7,6% |
9,6% |
38 - 42 |
6,8% |
8,8% |
10,8% |
43 - 47 |
8,0% |
10,0% |
12,0% |
48 - 52 |
8,8% |
10,8% |
12,8% |
53 - 65 |
9,6% |
11,6% |
13,6% |
66 - 70 |
4,0% |
6,0% |
8,0% |
Der Arbeitgeber leistet seinen Sparbeitragsanteil immer nach der Variante «Standard». Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt «Flexibel sparen mit Beitragsvarianten», auf unserer Internetseite oder im Kundenportal «myBVK».
Sie können halbjährlich auf den 1. Januar und 1. Juli die Sparbeitragsvariante wählen. Die Wahlerklärung hat bis zum 31. Mai für eine Anpassung per 1. Juli und bis zum 30. November für eine Anpassung per 1. Januar zu erfolgen. Die gewählte Sparbeitragsvariante gilt so lange, bis Sie eine andere Wahl treffen. Die Sparbeitragsvariante kann jeweils auf den nächstmöglichen Termin angepasst werden. Am einfachsten geht das im Versichertenportal myBVK, wo Sie auch gleich die Auswirkungen auf Ihr Sparguthaben sehen können. Mehr zu der Beitragswahl finden Sie hier
Sie sind verpflichtet, bei Aufnahme in die BVK alle Freizügigkeitsleistungen früherer Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen einzubringen. Dadurch erhöht sich das für die Berechnung Ihrer Altersrente massgebende Sparkapital. Sie erhalten gegen Ende des ersten Anstellungsmonats in der neuen Firma von uns einen personalisierten Einzahlungsschein, den Sie Ihrer früheren Vorsorge- oder Freizügigkeitseinrichtung für die Überweisung senden können.
Sobald Sie die Freizügigkeitsleistung Ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung an die BVK übertragen haben, können wir prüfen, ob eine Vorsorgelücke besteht. Eine allfällige Lücke können Sie mit persönlichen Einkäufen freiwillig schliessen. Informationen dazu finden Sie unter «Persönlicher Einkauf», oder im Kundenportal «myBVK».