Eintritt in die BVK

Neu bei der BVK?

Sie haben Ihre Stelle gewechselt und sind neu bei der BVK in der zweiten Säule versichert. Herzlich willkommen!

Wie die Anmeldung bei der BVK und der Transfer Ihres bisher in einer anderen Pensionskasse angesparten Guthabens (wird auch Freizügigkeitsleistung genannt) funktionieren, erfahren Sie hier.

Sie werden von Ihrem neuen Arbeitgeber in den ersten Wochen nach Arbeitsbeginn bei der BVK angemeldet. Sobald Sie bei der BVK angemeldet sind, erhalten Sie folgende Dokumente der BVK.
 

  • einen personalisierten Einzahlungsschein
  • die Zugangsdaten für unser Kundenportal myBVK (Policennummer und Aktivierungscode)

Wichtig: Das geschieht in der Regel erst im Folgemonat Ihres Eintritts – üben Sie sich also ein wenig in Geduld.

Für die einmalige Registrierung im Kundenportal myBVK via SwissID benötigen Sie Ihr Mobiltelefon, die Policennummer und den persönlichen Aktivierungscode. Die Policennummer und den Aktivierungscode erhalten Sie gegen Ende des Eintrittsmonats bei Ihrem neuen Arbeitgeber.

Sie müssen persönlich dafür besorgt sein, dass Ihr bisheriges Sparguthaben der früheren Pensionskasse(n) an die BVK überwiesen wird.

Senden Sie dafür den von der BVK erhaltenen Einzahlungsschein der früheren Vorsorgeeinrichtung.

Haben Sie den Einzahlungsschein verlegt oder haben Sie Gelder auf verschiedenen Konten liegen, können Sie im Kundenportal myBVK den Einzahlungsschein herunterladen, um ihn Ihrer früheren Vorsorgeeinrichtung in digitaler Form zukommen zu lassen.

Sobald Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung Ihr Guthaben transferiert hat, erhalten Sie von der BVK eine Bestätigung und den Vorsorgeausweis mit Ihren persönlichen BVK-Leistungen.

Tagesaktuelle Daten und zahlreiche Simulationsmöglichkeiten sind jederzeit im Kundenportal myBVK verfügbar.

Entscheiden Sie selber, wie viel Sie zukünftig sparen wollen. Die BVK bietet drei verschiedene Sparbeitragsvarianten an. Zudem lohnt es sich, den Effekt persönlicher Einkäufe auf die eigene Vorsorgesituation zu prüfen.

Sie können auch bestimmen, über welche Themen und wie (digital oder analog) Sie von der BVK über Neuerungen informiert werden wollen. Alles ganz einfach in myBVK!

Sie sind nicht verheiratet und Ihre Partnerschaft ist auch nicht gesetzlich eingetragen? Vergessen Sie nicht, Ihre Liebsten im Todesfall abzusichern. Hierfür müssen Sie die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig – am besten gleich jetzt – treffen.

Eine Entscheidungshilfe und die nötigen Formulare finden Sie auf myBVK. Sollten Sie persönliche Unterstützung brauchen oder haben Sie Fragen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir sind gerne für Sie da.

Aufnahmekriterien bei der BVK

Versicherter der BVK wird man, indem Ihr Arbeitgeber die BVK als Pensionskasse gewählt hat und Sie im laufenden Jahr 18 Jahre alt werden. Natürlich wird man auch Kunde, wenn man zu einem Arbeitgeber wechselt, der bei der BVK versichert ist.

Die ersten drei Jahre sind nur die Risiken Tod und Invalidität versichert. In dem Jahr, in dem Sie 21 Jahre alt werden, beginnt das Alterssparen. Dieses Geld – während des Berufslebens bis zur Pensionierung auf das persönliche Sparkonto eingezahlt– dient nach der Pensionierung, zusammen mit der AHV, zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards. Ein Konto also, dem man schon früh Sorge tragen soll.

Beitragspflichtig sind Personen, die ein Jahressalär von mehr als 22'050 Franken (Stand: 8. Januar 2024) haben und für mindestens drei Monate angestellt sind. Nicht versichert sind Personen, die bereits in einem Hauptberuf versichert sind oder hauptberuflich einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Bei Pensionierung (oder falls mit dem Arbeitgeber vereinbart spätestens mit Vollendung des 70. Altersjahres) endet die Beitragspflicht.

Weitere Themen zum Eintritt

Häufige Fragen zum Thema Aufnahme in die BVK

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