Manchmal muss man sich trennen

Scheidung

Die Änderung des Zivilstandes von «verheiratet» zu «geschieden» ist oft kompliziert. So werden etwa die während der Ehe eingezahlten Pensionskassengelder gleichmässig auf die Ehepartner aufgeteilt. Das gilt auch bei Trennung einer eingetragenen Partnerschaft.

Was passiert, wenn es nicht funktioniert?

Während der Ehe wurden Pensionskassengelder eingezahlt. Unterschiedliche Löhne, Anstellungsbedingungen und Pensionskassenreglemente führen zu unterschiedlich hohen Beitragszahlungen. Grundsätzlich werden die eingezahlten Beiträge zusammengezählt und durch zwei geteilt.

Effektiv berechnet werden diese Zahlen durch den Scheidungsrichter, der dazu eine Scheidungsvereinbarung und eine Durchführbarkeitserklärung der BVK benötigt. Darin werden nebst den eingezahlten Beiträgen weitere Eckdaten wie Eintrittsdatum in die Pensionskasse oder allfällige Vorbezüge für Wohneigentum festgehalten. Es gilt also auch hier, mit mehreren Formularen zu hantieren.

BVK-Versicherte finden die nötigen Angaben und Formulare in myBVK

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Häufige Fragen zum Thema Scheidung

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