Tiefe Löhne mitversichern

Senkung der Eintrittsschwelle

In den von der BVK vornehmlich versicherten Branchen Gesundheit, Bildung, Infrastruktur, Transport sowie Verwaltung ist Teilzeitarbeit gang und gäbe. Wenn nun der Lohn unter der Eintrittsschwelle von 22'050 Franken liegt, wird dieser nicht in der zweiten Säule versichert. Die BVK bietet Abhilfe, indem Löhne ab 14’700 Franken versichert werden können.

Schutz auch bei Invalidität oder Tod

Mehr als die Hälfte unserer Aktivversicherten sind in einer Teilzeitanstellung. Damit auch Klein- und Kleinstpensen nicht unversichert bleiben, bietet die BVK die Option, die Eintrittsschwelle auf 14’700 Franken zu senken.

Das hat verschiedene Vorteile für die Arbeitnehmenden. Sie können so ebenfalls ein Alterssparguthaben anlegen. Viel wichtiger aber ist, dass Sie im Falle einer Erwerbs- oder Berufsinvalidität von den fortschrittlichen Leistungen der BVK profitieren können. Auch die Leistungen, die im Todesfall an Hinterbliebene entrichtet werden, sind in den Leistungen einberechnet.

Ihre Unternehmensberaterin beziehungsweise Ihr Unternehmensberater steht Ihnen gerne bei Fragen oder für Berechnungen zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt auf.

Unternehmensberater Kanton und Bildungsinstitutionen 

E-Mail: ub-vorsorge-kanton.net@bvk.zurichch
Tel:      +41 58 470 44 70

Unternehmensberater für angeschlossene Arbeitgeber

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