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Das Leben spielt nach eigenen Regeln – und nicht immer fair

Invalidenleistungen

Man wünscht niemandem Invalidität. Sollte aber ein solcher Schicksalsschlag eintreten, ist es gut, zu wissen, dass man bei der Pensionskasse versichert ist und eine Rente ausbezahlt wird – bei der BVK schnell, pragmatisch und bis ans Lebensende.

Invalid heisst nicht arbeitslos

Bei der BVK haben wir seit Jahren ein bewährtes und kundenfreundliches Verfahren, das in der Branche einzigartig ist: Ein spezialisiertes Team prüft den Anspruch auf eine Invalidenrente. Dabei unterscheiden wir zwei Arten von Renten. Die Erwerbsinvalidenrente stützt sich auf den Entscheid der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV). Die Berufsinvalidenrente dagegen wird von der BVK mithilfe von vertrauensärztlichen Gutachten festgesetzt.

Bei der Berufsinvalidität wird geprüft, ob eine Person in der Lage ist, weiterhin im angestammten Beruf tätig zu sein. Sollte das nicht möglich sein, spricht die BVK eine ganze Invalidenrente oder eine Teilinvalidenrente zu. Eine volle Invalidenrente beläuft sich auf 60 Prozent des versicherten Lohnes und wird während zwei Jahren ausbezahlt. Ist die Person älter als 50 Jahre, wird die Rente solange ausbezahlt, bis die Person in Rente gegangen wäre. Dann wird die Invalidenrente durch die Altersrente abgelöst, wobei die BVK bis zur «Pensionierung» die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge übernimmt. Damit die Einkommenslücke im Berufsinvalidenrentenfall minimiert wird, gewährt die BVK zusätzlich eine Überbrückungsrente, welche die noch nicht vorhandene Rente der IV kompensiert.

Finanziert werden Invalidenrenten durch den Risikoteil, der in den Beitragszahlungen enthalten ist. Durch den stetigen Rückgang der zu leistenden Invalidenrenten konnte der Beitrag 2017 von 3 auf die heutigen 2 Prozent des versicherten Lohnes reduziert werden. Diese Senkung zeigt den Erfolg des BVK-Modells auf.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an unser spezialisiertes Team.

«Ich möchte mich beim Leistungsdienst der BVK für die stets freundlichen Beratungsgespräche bedanken. Sie gaben mir in dieser schwierigen Zeit Sicherheit und halfen mit, wichtige Entscheidungen zu treffen. Es ist beruhigend zu wissen, dass es jemanden gibt, den ich anrufen und fragen darf.»

Ruzica Hezeli (63)

Erwerbsinvalid

Häufige Fragen zum Thema Leistungen bei Invalidität

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