Keine Veränderung in Sicht
Sichere Rente
Sie erhalten Monat für Monat Ihre Rente ausbezahlt. Pünktlich und zuverlässig. Zudem senden wir Ihnen jeweils im Dezember, zusammen mit der Mitteilung «Informiert», die Steuerbescheinigung zu.
Die BVK setzt sich dafür ein, dass alle Generationen gleich behandelt werden. Das ist auch im Vorsorgereglement so festgehalten. Gerade auch bei Leistungsverbesserungen gillt das Prinzip der Gleichbehandlung. Ab einem Deckungsgrad von 115 Prozent kommt das «Kohortenmodell» zum Tragen, mit dem wir sicherstellen, dass alle Jahrgänge gleich viel Zinsen bekommen. In der Vergangenheit hatten Aktivversicherte (berufstätige Versicherte) weniger Zinsen im Vergleich zu den Rentenbeziehenden bekommen, weshalb sie zuerst von Leistungsverbesserungen profitieren werden. Dann werden die Rentenbeziehenden begünstigt, die mit einem tieferen Umwandlungssatz in Rente gingen. Und danach Schritt für Schritt diejenigen, die bei Pensionierung in den Genuss eines höheren Umwandlungssatzes kamen.
Die Zinssätze der vergangenen Jahre finden Sie hier.
Sie erhalten Ihre Rente pünktlich
Die Rente wird von uns pünktlich ausbezahlt. Auf dem Kalender 2024 sehen Sie blau markiert die Daten, an denen bei der BVK der Bankauftrag für die Rentenauszahlung gemacht wird. Im Normalfall ist das Geld gleichentags auf Ihrem Konto ersichtlich.
Häufige Fragen zum Rentensteuerausweis
Gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung muss zur Bescheinigung der Renten das gleiche Formular wie zur Bescheinigung des Lohnes (Lohnausweis) verwendet werden.
Unter Ziffer 11 (Nettolohn/Rente) wird die Rente für die entsprechende Steuerperiode ausgewiesen. Dieser Betrag muss in die Steuererklärung übertragen werden.
Er entspricht bei Rentenbeziehenden dem unter Ziffer 1 (Lohn/Rente) der Rentenbescheinigung aufgeführten Betrag.
Unter Ziffer 1 (Lohn/Rente) wird der Gesamtbetrag der im letzten Kalenderjahr erfolgten Rentenzahlungen aufgeführt.
Ausnahmen können Kinderrenten und Waisenrenten bilden (siehe dazu untenstehende Ausführungen).
Ausserdem ist ein allfälliger Quellensteuerabzug separat unter Ziffer 12 auf der Rentenbescheinigung aufgeführt.
Der Datumseintrag «von / bis» gibt an, in welchem Monat des Jahrs erstmals bzw. letztmals eine Kontobewegung auf Ihrem Rentenkonto stattfand.
Kinderrenten sind im Rentensteuerausweis des Hauptrentners integriert:
- Wurde die Kinderrente ganzjährig auf das Konto des Rentners überwiesen, erhält das Kind keine eigene Rentenbescheinigung.
- Die ausbezahlte Kinderrente ist zusammen mit der Hauptrente in der Rentenbescheinigung integriert (Ziffer 11).
Ausnahmen:
- Waisenrentner, die das 18. Altersjahr vollendet haben, erhalten einen eigenen Rentensteuerausweis.
Sie erhalten für beide Renten je eine separate Rentenbescheinigung:
- Ausweis für die Leistung aus Ihrem eigenen Versichertenverhältnis bei der BVK.
- Ausweis aus dem Versichertenverhältnis des verstorbenen Versicherten.
Beide Renten sind unter Ziffer 11 in der Rentenbescheinigung aufgeführt.
In die Steuererklärung müssen beide Rentenbeträge kumuliert (zusammengezählt) übertragen werden.
Haben Sie Fragen zur Rentenbescheinigung? Ihre Kundenbetreuerin oder Ihr Kundenbetreuer berät Sie gerne.
Für Bezüger von Alters- und Ehegattenrenten:
- 058 470 45 45 Kundendienst für Kanton und Bildungsinstitutionen
- 058 470 44 44 Kundendienst für andere Arbeitgeber
- 058 470 44 80 Kundendienst Invalidenleistungen