Das Arbeitsleben hinter sich – das Rentnerleben vor sich

Pensionierung

Ein grosser Lebensabschnitt geht zu Ende. Mit Erreichen des Pensionsalters scheidet man aus dem Arbeitsleben aus. Eine neue Lebensphase beginnt. Bei der Pensionskasse heisst das, Sie werden vom einzahlenden Kunden zum rentenbeziehenden Kunden.

Ordentlich in Pension gehen

Bei der BVK können sich Männer und Frauen ab dem 60. Lebensjahr pensionieren lassen oder bis zum vollendetem 70. Altersjahr arbeiten. Besprechen Sie den gewünschten Pensionierungszeitpunkt mit Ihrem Arbeitgeber. Zudem gibt es eine Reihe Ausnahmen etwa für Professorinnen und Professoren, Dozierende der Fachhochschulen, Lehrpersonen und bei gewählten Personen. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wann Sie in Pension gehen dürfen. Wenn keine speziellen Regelungen getroffen wurden, wird die Rente mit Vollendung des 65. Altersjahres ausbezahlt.

Bei der Pensionierung wird anhand des Sparguthabens und des effektiven Pensionierungsalters die Altersrente festgesetzt. Diese wird dann bis ans Lebensende ausbezahlt. Bei der BVK besteht die Option, einen höheren Umwandlungssatz zu wählen, dabei sinkt die Hinterbliebenenleistung von 2⁄3 auf 1⁄3 der Altersrente. Der Antrag dafür muss rechtzeitig bei der BVK eintreffen. Informationen dazu im Erklärvideo unten.

Sie können das Geld der Pensionskasse aber auch beziehen. Weiterführende Informationen unter: Rente oder Kapital. Wer sich in Schritten pensionieren lassen will, kann das bei der BVK ebenfalls tun. Mehr dazu unter: Teilpensionierung.

Die wichtigsten Themen zur Pensionierung

Häufige Fragen zum Thema Altersleistungen

Häufige Fragen zum Thema Aufgeschobene Alterspensionierung

Scroll Top Link