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Erhöhen Sie das Sparguthaben – bei der Pension sind Sie dankbar dafür

Einkauf

Das wohl grösste Sparkonto der meisten Personen liegt bei der Pensionskasse. Das ist vielen ebenso wenig bewusst, wie dass dieses Guthaben besser verzinst wird als bei den Banken. Ein Einkauf kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden und er erhöht das Guthaben für die Rente. 

 

Ein Einkauf lohnt sich doppelt

Steuerklärung des Kantons Zürich, Punkt 16.1.: Beiträge an die AHV, IV und 2. Säule, sofern nicht unter Ziff. 1 und 2 abgezogen. Genau hier können Sie den Betrag eintragen, den Sie in die Pensionskasse freiwillig und zusätzlich einbezahlt haben. Das senkt die Steuerlast merklich. Ausserdem, je grösser Ihr Sparguthaben bei der Pensionierung ist, umso grösser wird die Rente.

Es gilt zu beachten, dass in den drei Jahren nach einem Einkauf ein allfälliger Bezug von Pensionskassengeldern eingeschränkt sein kann. Informieren Sie sich bei Ihrem Kundenberater.

Falls im Todesfall eines Arbeitnehmenden keine Ehegattenrente fällig wird, leistet die BVK ein Todesfallkapital. Dieses erstreckt sich über das gesamte Sparguthaben. Das heisst, das Geld, das in die Pensionskasse eingeschossen wurde, kommt auch wieder zurück.

Es gibt also gute Gründe, sich in die Pensionskasse einzukaufen.

Für BVK-Versicherte: Hier können Sie den Einkauf direkt tätigen.

Login myBVK

 

Häufige Fragen zum Thema Persönlicher Einkauf

Online Formular «Persönlicher Einkauf»

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