BVK passt Vorsorgeplan an Kapitalmärkte und Lebenserwartung an

Der Stiftungsrat der BVK hat am 7. Juli 2015 beschlossen, den Vorsorgeplan auf Anfang 2017 an das veränderte wirtschaftliche Umfeld und die steigende Lebenserwartung anzupassen. Als Folge werden die Renten-Umwandlungssätze gesenkt. Um das heutige Leistungsniveau aufrecht zu erhalten, müssen jedoch die Sparbeiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber erhöht werden. Zur Abfederung der finanziellen Folgen werden jahrgangsabhängige Massnahmen eingeführt sowie für Versicherte ab Alter 60 ein frankenmässiger Besitzstand gewährt. Mit dem neuen Vorsorgeplan und den geplanten Massnahmen wird auch die heutige Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentenbeziehenden gestoppt.

Das rekordtiefe Zinsniveau sowie die steigende Lebenserwartung auch nach der Pensionierung haben einen grossen Einfluss auf die langfristige Finanzierung der Renten. Weil sich das Umfeld in den letzten Jahren stark zu Ungunsten der Pensionskassen verändert hat, muss die BVK – wie andere Vorsorgeeinrichtungen auch – handeln und Massnahmen ergreifen.

Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen an die Realität
Der Stiftungsrat der BVK hat nach umfassenden und vertieften Analysen beschlossen, die versicherungs-technischen Grundlagen auf den 1. Januar 2017 anzupassen. Diese sind für die Bemessung der Renten und Vorsorgeleistungen zentral. So wechselt die BVK von den bislang verwendeten «Periodentafeln» neu zu den aussagekräftigeren «Generationentafeln». Gleichzeitig senkt die BVK auf 2017 den technischen Zins von heute 3,25% auf 2%. Als Folge müssen auch die Renten-Umwandlungssätze nach unten angepasst werden. Die BVK stoppt mit den angekündigten Massnahmen die systemfremde Umverteilung von den Aktivversicherten zu den Rentenbeziehenden. Diese betrug im letzten Kalenderjahr rund 450 Millionen Franken. Mit dem neuen Vorsorgeplan können die heute anfallenden Pensionierungsverluste vermieden werden. Diese entstehen, wenn das während der Erwerbsphase angesparte Altersgut-haben bei der Pensionierung nicht ausreicht, um die Altersrente vollumfänglich auszufinanzieren. Die Lücke wird heute fast immer zu Lasten der Aktivversicherten gedeckt, indem beispielsweise deren Guthaben tiefer verzinst werden.

Damit das reglementarisch festgelegte modellmässige Leistungsniveau erhalten werden kann, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber künftig höhere Sparbeiträge entrichten. Gleichzeitig werden aufgrund der günstigen Entwicklung die Risikobeiträge reduziert. Zur Abfederung der finanziellen Folgen plant die BVK für die am stärksten betroffenen Versicherten verschiedene Kompensationsmassnahmen.

Korruptionsfall: Vergleich mit ehemaligem externen Dienstleister erzielt
Der Stiftungsrat und der zuständige Ausschuss der BVK haben sich in den letzten Monaten intensiv mit der juristischen Aufarbeitung des Korruptionsfalles sowie allfälligen Verantwortlichkeits- und Haftungsfragen befasst. Die BVK hat zu diesen Aspekten auch eigene Expertisen erstellen lassen. In der juristisch massgebenden Zeit von 2003 bis 2010 konnte gemäss Expertisen kein eindeutiger, klar bezifferbarer Gesamtschaden festgestellt werden. Die Abklärungen haben hingegen ergeben, dass es bei einzelnen extern vergebenen Anlagemandaten zu Verfehlungen kam, beispielsweise in Zusammenhang mit Investitionsentscheiden in Hedge Funds. Der Stiftungsrat hat deshalb mit einem ehemaligen externen Dienstleister einen aussergerichtlichen Vergleich ausgehandelt. Gleichzeitig beschloss er, auf eine direkte oder indirekte Klage gegenden Kanton Zürich zu verzichten. Der Stiftungsrat erachtet eine Klage gegen den Kanton oder gegen ehemalige Verantwortliche des Kantons als nicht zielführend und nicht im Gesamtinteresse der Pensionskasse.

Blick nach vorne
Der Stiftungsrat will mit seinen aktuellen Entscheiden zum Korruptionsfall einen Schlussstrich unter dieses Thema ziehen. Er ist auch der Überzeugung, dass mit den nun eingeleiteten Schritten zur Anpassung der technischen Grundlagen und des Vorsorgeplans eine tragfähige Grundlage für die zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der BVK als finanziell stabile und gute Pensionskasse gelegt wird.

Turnusgemässer Wechsel im Stiftungsratspräsidium per 1. Juli 2015
Auf den ersten Juli kam es zu einem Wechsel im Präsidium der BVK. Vizepräsidentin Lilo Lätzsch (Arbeitnehmervertreterin) übernahm von Bruno Zanella (Arbeitgebervertreter) turnusgemäss das Präsidium. Bruno Zanella führt für die zweite Amtshälfte das Vizepräsidium.

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09.07.2015

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