Die Auswirkungen der BVG-Reform auf BVK-Versicherte
Der obligatorische Bereich der beruflichen Vorsorge (BVG) steht seit Längerem unter Druck. Grund dafür sind die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung sowie die Schwankungen auf den Kapitalmärkten. Die BVG-Reform nimmt aus Sicht der BVK die richtigen Themen auf und stellt einen ausgewogenen und kostenverträglichen Kompromiss dar, der einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsfähige Altersvorsorge der Schweiz leisten dürfte.
Wir zeigen Ihnen in der Folge auf, welche Massnahmen mit der BVG-Reform geplant sind und welche Massnahmen die BVK dazu bereits eingeführt hat:
Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent.
Die BVK hat als umhüllende Vorsorgeeinrichtung die Umwandlungssätze bereits angepasst und die Umverteilung gestoppt. Als umhüllende Vorsorgeeinrichtung wendet sie einen Umwandlungssatz an, der sowohl auf das Obligatorium (BVG-Anteil) als auch auf das Überobligatorium angewendet wird. Dank höheren Sparbeiträgen und dem arbeitnehmerfreundlichen Splitting der Beiträge von 60 zu 40 Prozent werden in der BVK höhere Sparguthaben erzielt. Trotz tieferen Umwandlungssätzen erhalten BVK-Versicherte gegenüber «nur» BVG-Versicherten eine höhere Rente ausbezahlt.
Senkung der Eintrittsschwelle von heute 22'050 auf neu 19'845 Franken.
Bei der BVK ist es bereits heute möglich, dass angeschlossene Arbeitgeber für ihr Personal die Eintrittsschwelle auf 14'700 Franken (Stand: 2024) senken.
Koordinationsabzug entspricht 20 Prozent des AHV-Lohns.
Bei der BVK wird bereits seit längerem der Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad angepasst.
Vereinfachung der Sparbeiträge (25 bis 44 Jahre: 9%; 45 bis 65 Jahre: 14%).
Bei der BVK beginnt das Sparen bereits ab dem 21. Altersjahr. Die Sparbeiträge sind durchwegs höher angesetzt. Das Sparguthaben wächst dadurch schneller und wird grösser. Die Sparbeiträge der BVK.
Die Reduktion der Umwandlungssätze soll durch einen zentral finanzierten lebenslangen Rentenzuschlag für 15 Jahrgänge im Umlageverfahren finanziert werden. Die Höhe der Rentenzuschläge ist abhängig vom individuellen Sparguthaben bei der Pensionierung.
Bei der Reduktion von Umwandlungssätzen hat die BVK jeweils Abfederungsmassnahmen mittels individueller Aufwertungsgutschriften gewährt, das heisst, diese wurden entsprechend dem System der beruflichen Vorsorge kapitaldeckend finanziert.
Mit der BVG-Reform nimmt das Parlament die richtigen Themen auf. Für Versicherte der BVK bringt die Reform insgesamt keine Vorteile, denn die BVK hat diese Verbesserungen bereits realisiert und im Vorsorgereglement verankert. Mit den Rentenzuschlägen würden längerfristige umlagefinanzierte Altersleistungen eingeführt, was bislang nicht dem System der beruflichen Vorsorge entspricht.
Bilden Sie sich Ihre Meinung und gehen Sie am 22. September abstimmen.
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04.09.2024