Die BVK geht für ihre Versicherten vor Gericht – und gewinnt 20 Millionen Franken

Die Verrechnung von Retrozessionen durch Vermögensverwalter beschäftigt Kunden schon lange. So auch die Pensionskassen, welche aufgrund der Höhe der verwalteten Vermögen besonders stark von dieser Praxis betroffen sind. Für die BVK gehören derartige vereinnahmten Retrozessionen den Versicherten und sie fordert diese konsequent von Vermögensverwaltern zurück. Dies zu Recht, wie ein aktuelles Urteil des Zürcher Handelsgerichts bestätigt, das der BVK
20 Millionen CHF zugesprochen hat.


Retrozessionen sind eine Art von Vermittlungsprovisionen, welche Vermögensverwalter im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten ihren Kunden berechnen. Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2012 sind solche Provisionen widerrechtlich respektive die entsprechenden Vermögenswerte gehören dem Kunden. Im Falle einer Pensionskasse gehört dieses Geld grundsätzlich den Versicherten.

Die BVK fordert deshalb verrechnete Retrozessionen und anderweitige ungerechtfertigte Provisionen (wie etwa sogenannte «Kick-Backs») konsequent von allen beauftragten Vermögensverwaltern zurück. Der geforderten Herausgabe der entsprechenden Vermögenswerte durch die Vermögensverwalter wird nicht immer Folge geleistet, wie das jüngste Beispiel zeigt:

Auf die Forderung der BVK auf sofortige Herausgabe von zu Unrecht vereinnahmten Retrozessionen eines beauftragten Vermögensverwalters wurde nicht eingegangen. Dies obwohl kein legaler Anspruch auf die zusätzlichen Provisionen über die regulären und vereinbarten Mandatsgebühren hinaus bestand.

Dieses Vermögen gehört nach Sicht der BVK aber ihren Versicherten, weshalb die BVK entschied, die Rückforderung vor Gericht durchzusetzen. Nach einem langwierigen und zeitaufwendigen Verfahren hat das Handelsgericht des Kantons Zürich zu Gunsten der BVK entschieden: Der Vermögensverwalter wird damit verpflichtet, die ungerechtfertigterweise verbuchten Retrozessionen in Höhe von 12,5 Mio. CHF sowie Verzugszinsen in Höhe von 7,5 Mio. CHF zurückzuerstatten. Der Gesamtbetrag von 20 Millionen CHF kommt vollumfänglich den Versicherten der BVK zugute.

Mit dem Resultat des Verfahrens können die BVK und ihre Versicherten zufrieden sein. Dank hartnäckigem Bestehen auf den gerechtfertigten Forderungen konnten die Interessen der Versicherten gewahrt und die entsprechenden Vermögenswerte zurückgefordert werden. Gleichzeitig ist das erneute Urteil gegen die ungerechtfertigte Verrechnung von Retrozessionen ein klares Signal für Dienstleister, die eine derartige Praxis weiterhin verfolgen. Damit wurde eine erneute Grundlage für eine faire künftige Behandlung der Kunden und der Versicherten sowie gegen ungerechtfertigte Verrechnungsmethoden gelegt.

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23.03.2018

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