Die Zukunft hat schon begonnen

In der Schweiz existiert für die Altersvorsorge ein ausgeklügeltes System. Das sogenannte 3-Säulen-Prinzip.

Gemäss dem letzten Sorgenbarometer machen sich viele junge Menschen Gedanken zur Altersvorsorge. «Gut so», dachten wir bei der BVK und freuten uns, dass wir inskünftig jungen Menschen ein paar Tipps auf den Weg geben können, wie sie diese Sorge in den Griff bekämen und auf was sie achten sollten. Aber die Reaktionen blieben weitgehend aus. Die Sorge scheint zwar real zu sein, aber scheinbar fehlt der Mut, diese Fragen konkret anzugehen. Schade.

Wir geben aber nicht auf und informieren Sie weiterhin über die Altersvorsorge – vor allem über die zweite Säule. Aber, was heisst «zweite Säule »? In der Schweiz gibt es drei Säulen für die Altersvorsorge. Die erste und die zweite Säule werden automatisch durch Beiträge von Arbeitnehmenden bestritten. Für die dritte Säule müssen Sie selber besorgt sein.

Die erste Säule ist die AHV/IV. Jeden Monat wird Ihnen vom Lohn ein Beitrag abgezogen und in die AHV/IV einbezahlt. Diese nimmt das Geld und zahlt es sofort an die Rentnerinnen und Rentner aus. Ein sogenanntes Umlageverfahren.

Das wohl grösste Sparkonto

Anders in der zweiten Säule der Pensionskasse. Auch hier werden Ihnen ab 21 vom Lohn direkt Beiträge abgezogen, aber auf Ihr persönliches Sparkonto bei der Pensionskasse gelegt. Im Laufe der Jahre wird dies wohl einer der grössten Vermögenswerte, den Sie haben werden. Bei einem Stellenwechsel wird das Geld mitgenommen und in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einbezahlt.

Wenn Sie nun pensioniert werden und das Geld nicht bar beziehen, sondern eine Rente wünschen, wird es so portioniert, dass Sie jeden Monat bis an Ihr Lebensende Geld ausbezahlt bekommen. Dieses Rentenversprechen wird übrigens auch dann ausbezahlt, wenn Ihr persönliches Konto eigentlich leer ist – also wirklich bis ans Lebensende – auch wenn Sie sehr alt werden.

Aber einfach so Däumchen drehen und warten, bis das Geld kommt, ist nicht des Schweizers Naturell. Es gibt immer Möglichkeiten, etwas an der Situation zu verbessern. Sobald Sie 21 Jahre alt sind, können Sie direkt bei der Pensionskasse etwas einzahlen. Oder Sie können mit der individuellen Sparplanwahl bestimmen, dass jeden Monat etwas mehr von Ihrem Lohn abgezweigt und auf die hohe Alterskante gelegt wird. So können Sie selber einen Beitrag für den Lebensabschnitt leisten, der von heute aus betrachtet am anderen Ende Ihrer Berufslaufbahn liegt.

Alles klar? Wenn nicht, finden Sie hier Informationen:

 

 

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20.10.2020

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