Finanzplanung beachten

Arbeiten bis exakt zum ordentlichen Pensionierungsalter ist nicht für alle ein Traum. Viele möchten sich nach und nach aus dem Berufsleben verabschieden. Entscheidend dabei ist die Finanzplanung.

«Ich will doch nicht bis 64 arbeiten», sagt die alleinstehende Frau. «Kannst du dir denn eine Frühpensionierung überhaupt leisten?», fragt die Kollegin. «Äh … Ich weiss nicht.» Spätestens in diesem Moment sollte man sich mit der Finanzplanung für die Zeit nach der Pensionierung auseinandersetzen.

Grundsätzlich stehen Ihnen in der Vorsorge Gelder aus den drei Säulen AHV/IV, Pensionskasse und 3. Säule zur Verfügung. Für Letztere sind Sie selber verantwortlich. Die AHV wird Ihnen nach Erreichen des Rentenalters und nach Anmeldung bei der AHV ausbezahlt.

In die zweite Säule, die Pensionskasse, haben Sie und Ihr Arbeitgeber während der Berufszeit eingezahlt und damit im Laufe der Zeit Ihr wohl grösstes Sparguthaben angesammelt. Bei der BVK profitieren Sie von fortschrittlichen Möglichkeiten. So ist eine Pensionierung seit diesem Jahr in drei Teilschritten möglich. Bei zweien dieser drei Schritte können Sie Kapital beziehen. Anderenfalls wird eine Altersrente entsprechend der  Beschäftigungsgradreduktion ausgerichtet. Sofern der Arbeitgeber die Leistung des Überbrückungszuschusses nicht ausgeschlossen hat, kann auch dieser anteilsmässig bezogen werden. Meist wird eine Frühpensionierung erst mit dieser Option möglich, da diese Gelder die AHV bis zum Erreichen des AHV-Pensionsalters ersetzen.

Nach einem Gespräch mit dem Kundenbetreuer der BVK weiss die Frau nun, wie es um ihre zweite Säule steht. Das ist ein wichtiges Puzzleteil für eine nötige Gesamtbetrachtung, um den Ausstieg aus dem Berufsleben planen zu können.
 

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01.10.2019

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