Frauen sind gleich - Männer auch

Egal, ob Frau oder Mann, bei der BVK erhalten alle die gleichen Leistungen, wobei Frauen aus soziodemografischen Gründen gar etwas bessergestellt sind.

In diesem Sommer gingen Hunderttausende auf die Strasse, um für die immer noch nicht allerorten eingeführte Gleichbehandlung von Mann und Frau zu demonstrieren. Nach diesem 14. Juni wurden die Themen weiterverfolgt. Auch bei den Pensionskassen gingen Anfragen betreffend Diskriminierung  ein.

Bei der BVK sahen wir diesen gelassen entgegen. Die BVK versichert nicht Hetero-, Homo-, Inter-, Trans- oder Queerpersonen. Die BVK versichert Menschen.

Die Gleichbehandlung dieser rund 85 000 Aktivversicherten und 36 000 Rentnerinnen und Rentnern ist gewährleistet. Die BVK hat Ende der 90er-Jahre als erste Pensionskasse das Gleichstellungsgesetz präzise umgesetzt.

Seither wurde eine Reihe Verbesserungen für tiefe Löhne ermöglicht. So besteht die Option, die Eintrittsschwelle des versicherten Lohnes von aktuell 21 330 auf 14 220 Franken zu senken oder den Koordinationsabzug* mitzuversichern. Diese Verbesserungen, die vom Arbeitgeber abgeschlossen werden können, kommen vor allem Frauen zugute, die gemäss Bundesamt für Statistik mehr Teilzeitarbeiten ausführen. Übrigens wird bei der BVK der Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad angepasst. Rund 54 000 Teilzeitangestellte (davon rund 78 % Frauen) profitieren davon. Weiter ist es möglich, Lohn aus einer Drittanstellung zu versichern. Es lohnt sich, bei der BVK versichert zu sein.

* Ob Ihr Arbeitgeber die Option eingeschlossen hat, ist ersichtlich, wenn Sie einen Versicherungsausweis «Gesamtvorsorge» erhalten haben.

Artikel teilen

01.10.2019

Scroll Top Link