Heirat und Pensionskasse – eine spezielle Mariage

Es ist ein Tag, wie kein anderer: Der Hochzeitstag. Jede und jeder wünscht sich das perfekte Fest mit den perfekten Gästen am perfekten Tag. Meistens werden nicht ganz alle Erwartungen erfüllt. Gerade der Wonnemonat Mai 2019 liess wettert
echnisch nicht viele Hochzeiten im Frühlingsrausch zu. Aber das menschliche Hirn ist gnädig und filtert unangenehme Nebenerscheinungen aus. Die schönen Momente leben in der Erinnerung weiter.


 

Schöne Erinnerungen
Manchmal ist das Hirn aber allzu gnädig mit uns und filtert auch Erscheinungen aus, die durchaus in Erinnerung bleiben sollten. Etwa bei Schlüsselwörtern wie «Steuern», «Krankenkassenprämie» oder «Dienstpflicht» fällt die Erinnerung in Tiefschlaf. Auch «Altersvorsorge», «AHV», «Pensionskasse» oder «3. Säule» sind – ausser vielleicht bei Angestellten der BVK oder der AHV – Worte, die weniger prickelnde Gedanken in uns wecken, als die Erinnerung, wie man sich fürs gemeinsame Leben aussprach und vor der Hochzeitsgesellschaft küsste.

Aber gerade dieser Kuss der Besiegelung löst einiges aus. (Anmerkung am Rande: eigentlich ist es die Unterschrift auf dem Standesamt – aber eben die schönen Erinnerungen bleiben.) Plötzlich ist man rechtlich nicht mehr alleine unterwegs. Das Miteinander und Füreinander heisst auch Verantwortung tragen. Sollten noch Kinder dazukommen, wird diese Verantwortung nochmals grösser.

 

Automatische Veränderungen
Bei der Steuererklärung ist der Unterschied ebenfalls eklatant. Dort gibt eins plus eins definitiv nicht zwei, sondern viel mehr. Schon fast im stillen Kämmerlein, passiert aber auch etwas bei der Altersvorsorge. Zum Zeitpunkt der Mutation (so heisst der bürokratische Begriff) von «ledig» auf «verheiratet» erhält das persönliche Sparguthaben bei der Pensionskasse das Lesezeichen «Ab sofort verheiratet.»


Tiefgreifende Nachwirkungen
Sollte eine weitere Mutation (schreckliches Wort) von «verheiratet» auf «geschieden» erfolgen – statistisch bei über einem Drittel aller Ehen – ist dieses Lesezeichen von grosser Wichtigkeit. Alles Geld, das vor der Heirat in die Pensionskasse eingezahlt wurde, gehört der entsprechenden Person. Ab der Heirat gehört das Geld beiden. Bei der Scheidung wird das in die Pensionskassen eingezahlte Geld geteilt. Die Person, die während der Ehe mehr in die Pensionskasse eingezahlt hat, schuldet der anderen Person seinen Anteil in der zweiten Säule. Wer es genauer wissen will, soll mit seiner Pensionskasse Kontakt aufnehmen.

Aber eigentlich – ja, eigentlich – wollen wir es doch gar nicht so weit kommen lassen. Schon am perfekten Tag mit den perfekten Gästen am perfekten Fest solche Gedanken zuzulassen – auch wenn der Trauzeuge oder der Schwiegervater bei der BVK oder der AHV arbeitet – geht gar nicht. Die schönen Erinnerungen sollen Bestand haben – «…bis dass der Tod euch scheidet.»

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11.06.2019

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