Höhere Verzinsung Ihres BVK-Sparkontos

Ab dem 1. Juli 2017 wird Ihr angespartes Pensionskassenguthaben mit 1% verzinst, in der ersten Jahreshälfte 2017 mit 0,5%.

Die unterjährige Zinssatzerhöhung steht im Zusammenhang mit der positiven Entwicklung des Deckungsgrads. Die im Jahr 2017 angepassten Sanierungsmassnahmen sehen vor, dass Sie und Ihr Arbeitgeber bei einem Deckungsgrad von über 90% keine Sanierungsmassnahmen mehr leisten. Demzufolge wird die aktuelle Minderverzinsung aufgehoben und Ihr angespartes Pensionskassenguthaben wird ab dem 1. Juli 2017 mit dem BVG-Mindestzinssatz von 1% verzinst.

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30.06.2017

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