Ihre Liebsten sind gut mitversichert

Wenn das Leben nicht mitspielt

Bei der BVK sind Sie dank den Hinterbliebenenleistungen gut abgesichert.

Was passiert, wenn ich sterbe? Eine Frage, der man sich immer mal wieder stellen sollte, auch wenn sie äusserst unangenehm ist. Mit Kindern lässt sich die Frage auf einer quasi philosophischen Ebene erörtern. Je nach Alter der Kinder kommt man nach dem Ableben als Engelein in den Himmel oder man stirbt und es passiert überhaupt nichts mehr. Ob nach dem Tod etwas passiert, können wir nicht wissen.

Tatsache ist aber, dass häufig Menschen, die man lieb hat, zurückbleiben. Diese müssen mit dem Verlust klarkommen und auch das Leben neu sortieren. Gerade bei einer Familie gilt es, relativ schnell die Finanzen zu überprüfen. Stirbt eine aktiv versicherte Person, bevor sie 65 Jahre alt wird, beträgt die Ehegattenrente 40 Prozent des versicherten Lohnes. Der versicherte Lohn berechnet sich aus dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs.

War die verstorbene Person verheiratet und hinterlässt Kinder, wird auch jedem Kind eine Halbwaisenrente ausbezahlt.

Diese beträgt pro Kind 30 Prozent der oben erwähnten Ehegattenrente. Diese Berechnungen sind – wie Sie unschwer erkennen können – nicht nur wegen dem Thema unangenehm, sondern auch kompliziert. Wenn Sie sich vereinfacht einen Überblick verschaffen möchten, können Sie sich im Kundenportal myBVK registrieren. Sie sehen dort auf einen Blick, was Ihren Liebsten zustehen würde. Wir wünschen Ihnen aber ein langes Leben und hoffen, dass die Zahlen ein rein hypothetischer Wert bleiben, der Sie aber gewissermassen beruhigen kann.

 

 

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20.10.2020

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