Junge sollen nicht für Pensionierte zahlen

In den Medien liest man regelmässig über Umverteilung von Pensionskassengeldern von Arbeitnehmenden zu Pensionierten. Das darf nicht sein. Die BVK zeigt auf, welche Massnahmen sie dagegen unternimmt.

Die Rente aus der zweiten Säule ist fix. Sie wird zum Zeitpunkt der Pensionierung festgelegt und fortan monatlich bis ans Lebensende ausbezahlt. Dabei gehen die Pensionskassen von angenommenen Lebenserwartungen und Renditen aus und berechnen so den Umwandlungssatz und damit die Altersrente. Die Sparguthaben der Rentenbeziehenden werden mit einem feststehenden Zinssatz verzinst. Verschiedene Rentnergenerationen profitieren noch heute von den zum Zeitpunkt der Pensionierung festgelegten hohen Umwandlungssätzen oder gar von gewährten Abfederungsmassnahmen.

Steigt der Deckungsgrad der BVK auf über 115 Prozent, werden Leistungsverbesserungen für Arbeitnehmende sowie Rentenbeziehende gewährt. Dabei werden zuerst jene Renten berücksichtigt, die mit einem tieferen Umwandlungs- respektive Zinssatz berechnet wurden. Die Sparguthaben der Arbeitnehmenden werden höher verzinst.

Mit diesem Kohortenmodell, das sich am Jahrgang und am effektiven Pensionierungszeitpunkt orientiert, schafft die BVK faire Bedingungen zwischen Arbeitnehmenden und Rentenbeziehenden.

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01.07.2019

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