Mehr Lohn ist plötzlich weniger Lohn

Die Arbeitsstelle ist zwar gut, aber nach ein paar Jahren nicht mehr so prickelnd wie zu Beginn. Aufstiegsmöglichkeiten sind nicht unmittelbar in Sicht. Weiterbildungen stehen zurzeit nicht an. Der Arbeitsweg ist okay – könnte natürlich kürzer sein. Und der Lohn? Ach ja, der Lohn könnte schon eine Aufbesserung ertragen. Die Suche nach einer neuen Stelle beginnt.

 

Wechsel der Stelle
«Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis per Ende Oktober termingerecht», steht dann im Brief an den Arbeitgeber. Kurz vor dem letzten Arbeitstag kommt jemand von der Personalabteilung und sagt: «Hier sind noch die Unterlagen für den Austritt. Vergiss bitte nicht, die Freizügigkeitsleistungen von der BVK in die neue Pensionskasse zu übertragen. Warum gehst Du?» «Es war einfach Zeit, weiterzuziehen. Der Arbeitsweg ist kürzer und ich verdiene 200 Franken mehr im Monat. Für mich eine Win-win-Situation.»

Freizügigkeitsleistung? Pensionskasse? Ach ja, das Geld, das monatlich vom Lohn abgezogen wird. Dieses angesparte Geld muss in die neue Pensionskasse. Oftmals weiss man bis zum Antritt der neuen Stelle nicht einmal, wer neu für die zweite Säule verantwortlich ist. Am ersten Tag erhält man dann von der neuen Personalabteilung eine «Schwetti» Unterlagen; darunter auch den Einzahlungsschein der Pensionskasse. Ab ins Couvert damit und an die alte Pensionskasse geschickt. Erledigt. Die neue Arbeitsstelle ist super.

 

Darum prüfe, wer sich bindet...
Ernüchterung dann Ende des Monats. Die unterste, die wichtigste Zahl auf der Lohnabrechnung ist kleiner als beim alten Arbeitgeber. Wie kann das sein? Es gibt doch mehr Lohn. 200 Franken mehr. Wieso ist die Zahl kleiner? Ratlosigkeit.

Die Nachfrage bei der Personalabteilung und die Kontrolle alter Lohnabrechnungen bringt Licht ins Dunkel. Der Pensionskassenabzug macht den vermeintlichen Lohngewinn zunichte. Die neue Kasse hat sehr ähnliche Beitragszahlen wie es die BVK zuvor hatte – aber der Arbeitgeber trägt nur 50 Prozent der Beiträge, die anderen 50 Prozent gehen zu Lasten des Arbeitnehmers. Bei der alten Kasse war die Aufteilung 60 Prozent Arbeitgeber und 40 Prozent Arbeitnehmer. Die Differenz macht satte 225 Franken aus, die der Arbeitnehmer tragen muss. Die neue Arbeitsstelle ist plötzlich nicht mehr so super. Der kürzere Arbeitsweg wiegt die Lohnkürzung nicht auf.

Immerhin bleibt beim obigen Beispiel der Gesamtbeitrag an die Pensionskasse gleich. Es hätte auch anders kommen können. Die neue Kasse sieht tiefere Beiträge vor. Somit ist der Lohn nicht nur die vereinbarten 200 Franken höher, sondern es kommt durch die tieferen Abzüge noch mehr Geld auf das Lohnkonto. Jubeln sollte man nicht zu früh. Die tieferen Beiträge rächen sich später. Das heisst nämlich, dass fürs Alter weniger angespart wird. Hat der neue Mitarbeiter beispielsweise noch 16 Arbeitsjahre vor sich und monatlich werden über 200 Franken weniger in seine Pensionskasse einbezahlt, läppert sich das bis zur Pensionierung locker auf über 40‘000 Franken zusammen. Geld, das für einen geruhsamen Lebensabend nicht zur Verfügung steht.



Wechselbad der Gefühle
Bei einem Stellenwechsel soll, ja muss man nach den Leistungen in der zweiten Säule fragen. Der Frust der tieferen Lohnabrechnung oder der tieferen Pension kann man sich ersparen.

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17.07.2019

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