
Wir erklären, warum die Anpassungen nötig sind und wie wir Sie dabei unterstützen
Mit drei Videos erklären wir die Anpassungen
Die BVK senkt per 1. Januar 2022 den technischen Zinssatz von 2 auf 1,75%. Damit wird auch der Umwandlungssatz um knapp 0,2 Prozentpunkte reduziert. Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung, erklärt im Video, warum die BVK die versicherungstechnischen Grundlagen anpasst und was die Anpassung für Versicherte bedeutet.
Abfederungsmassnahmen
Die BVK hat für die Anpassung der technischen Grundlagen verschiedene Abfederungsmassnahmen vorgesehen.
Alle Aktivversicherten über 21 Jahre erhalten ab 2022 während fünf Jahren monatlich Aufwertungsgutschriften ausbezahlt. Was das bedeutet und wie es funktioniert, erklärt das folgende Video.
Erklärfilm - Aufwertungsgutschriften
Sind Sie im Jahr 2021 mindestens 60 Jahre alt?
Für alle Aktivversicherten, die im Jahr 2021 mindestens 60 Jahre alt sind, gilt der Besitzstand. Als Besitzstand wird die Rente garantiert, die man bei einer Pensionierung per 31. Dezember 2021 erhalten hätte. Im folgenden Video zeigen wir auf, welchen Effekt der Besitzstand hat.
Erklärfilm - Besitzstand
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25.11.2020