Nebenbeschäfti­gung ist keine Nebensache

Löhne aus Nebenbeschäftigungen werden oftmals nicht versichert. Die BVK bietet mit der Nebenvorsorge Hand zu einer Lösung.

Frau Ackermann ist Primarlehrerin in einem Teilzeitpensum an der Volksschule. Um ihren Lohn aufzubessern, gibt sie, angestellt von einem Kurszentrum, wöchentlich Kurse für freies Malen und Töpfern. Ihr Lehrerinnenlohn ist versichert und Pensionskassengelder werden abgezogen. Bei den Kursen wird, weil der Lohn zu gering ist, kein Abzug gemacht. Das führt bei Frau Ackermann zu einer Schlechterstellung im Alter oder bei Arbeitsunfähigkeit, was sie ungerecht findet.

Die BVK bietet ab dem 1. Januar 2019 Hand zur Lösung. Löhne von Drittarbeitgebern können bei ihrer Pensionskasse mitversichert werden. Dazu braucht es das Einverständnis des Drittarbeitgebers und des Arbeitnehmers.

Diese und weitere Änderungen werden unter www.bvk.ch/2019 beschrieben.

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01.10.2018

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