Pensionskasse – eine sichere Anlage

Wenn die Stelle gewechselt wird, ändert sich oft auch die Pensionskasse. Das bis dahin angesparte Guthaben wird an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen.

«Bitte senden Sie den beiliegenden Einzahlungsschein an Ihre bisherige Pensionskasse, damit die Überweisung der Freizügigkeitsleistung in die neue Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule vorgenommen werden kann.» HILFE! Wer will da etwas und vor allem was genau von mir? Ganz einfach: Als berufstätige Person in der Schweiz sind Sie in der zweiten Säule versichert. Ihr Arbeitgeber und Sie zahlen jeden Monat einen Beitrag auf dieses persönliche Konto. Wenn Sie dereinst in Pension gehen, erhalten Sie davon eine monatliche Rente ausbezahlt.

Wichtig zu wissen, ist, dass Ihr Geld bei der BVK – Ihrer Pensionskasse – sicher ist und erst noch besser verzinst wird als bei der Bank. Ihr Sparguthaben gehört Ihnen. Verloren geht es auch dann nicht, wenn Sie die Stelle wechseln. Dann werden 100 Prozent Ihres angesparten Geldes an Ihre nächste Pensionskasse überwiesen.

A propos Ansparen: Bei der BVK werden im Vergleich zu anderen Pensionskassen sehr hohe Sparguthaben erzielt. Mit einem Einkauf, den Sie bei den Steuern in Abzug bringen können, wächst das Konto zusätzlich. Oder Sie können mit der Wahl der Beitragsvariante Top kontinuierlich mehr einzahlen. Oder Sie kombinieren die beiden Optionen. Es lohnt sich – es ist Ihr Geld!

Informieren Sie sich heute schon über die Möglichkeiten unter www.bvk.ch.

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01.07.2019

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