Richtig versichert in die Auszeit

Einmal weg und zurück

Die Welt bereisen kann mit Risiken und Nebenwirkungen einhergehen, bei denen auch Arzt und Apotheker eventuell nicht vollumfänglich helfen können. Richtig versichert, lässt sich das finanzielle Risiko mit der zweiten Säule dämpfen.

Mischa hat es gepackt und einen unbezahlten Urlaub bei seiner Chefin beantragt. Diese fand, dass man in jungen Jahren ruhig reisen soll, und hat den Urlaub gewährt. Thailand, Bali, Australien, Neuseeland, USA – und wenn die Zeit noch reicht etwas Mittel- und Südamerika, so lauten die Globetrotter-Pläne. Reisepläne geschmiedet – Ausrüstung optimiert. «Jetzt noch der Papierkram», stöhnt Mischa. «Bei wem muss ich mich abmelden? Habe ich die Steuern bezahlt? Wer macht allfällige Zahlungen? Bin ich genügend versichert? Bei der Versicherung gab die Chefin den Rat, sich bei der Pensionskasse zu melden. Was hat die bloss damit zu tun?»

Kleiner Betrag – grosse Wirkung

Bei einem unbezahlten Urlaub, der länger als zwei Wochen dauert, entfällt der Schutz der 2. Säule in Bezug auf Invalidität und Tod. Bei der BVK besteht die Möglichkeit, die Risikoprämie selber einzuzahlen und sich und seine Angehörigen für die Risiken Tod und Invalidität zu schützen. Wird Mischa nämlich – was wir ihm natürlich nicht wünschen – invalid, erhält er von der BVK eine Rente in der Höhe von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes ausbezahlt. Im Todesfall würde seinen Angehörigen (Eltern oder Geschwister) eine Todesfallsumme ausbezahlt. Der Kundenbetreuer bei der BVK rechnet Mischa kurz vor: «Jahreslohn bei 100 %-Anstellung von 52 443 Franken abzüglich Koordinationsabzug von 24 885 Franken mal 2 Prozent Risikobeitrag gibt 551 Franken 15 Rappen für ein Jahr. Die Invalidenrente würde demnach jährlich gut 16 535 Franken betragen. Wir würden das bis zum Erreichen des regulären Pensionierungsalters auszahlen.» Mischa hat es gepackt: «Ich wäre ja schön blöd, wenn ich hier sparen würde.»

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20.10.2020

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