Sorglos in den unbezahlten Urlaub

Für die einen stehen die Sommerferien vor der Tür, andere liebäugeln allenfalls mit einer längeren Auszeit – sei dies für Ferien oder für eine Weiterbildung. Wer einen unbezahlten Urlaub plant, sollte sich frühzeitig Gedanken über die Fortführung der Risikoversicherung machen.

Dauert der unbezahlte Urlaub nämlich länger als einen Monat, hat dies Auswirkungen auf Ihren Vorsorgeschutz:

  • Bei einem unbezahlten Urlaub während höchstens einem Monat bleibt die Risikoversicherung (für Tod und Invalidität) automatisch bestehen.
  • Dauert Ihr unbezahlter Urlaub länger, werden die Beitragspflicht und die Risikoversicherung eingestellt. In diesem Fall können Sie die Risikoversicherung freiwillig während maximal 12 Monaten weiterführen. 
  • Dauert Ihr Urlaub länger als ein Jahr, führt dies zu einem automatischen Austritt aus der BVK. Die Risikoversicherung kann in diesem Fall nicht verlängert werden. Ihr BVK-Sparkonto (Freizügigkeitsleistung) wird gemäss Ihren Angaben an eine Freizügigkeitseinrichtung weitergeleitet.

Wenn Sie die Risikoversicherung (Invaliditäts- und Todesfall) auf eigene Rechnung und gegen Vorauszahlung des Risikobeitrags von Urlaubsbeginn bis Urlaubsende weiterführen möchten, bezahlen Sie Beiträge in Höhe von 2 % des letzten versicherten Lohnes. Der Sparprozess für die Altersleistungen wird während dieser Zeit nicht weitergeführt.

Reichen Sie möglichst frühzeitig, aber spätestens einen Monat vor Urlaubsbeginn, das vollständig ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterschriebene Formular Ihres Antrags auf Weiterführung der Risikoversicherung ein.

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01.07.2018

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