Stiftungsrat reduziert geplanten Geschäftsführer-Lohn

Der zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengesetzte Stiftungsrat der BVK hat den ursprünglichen Lohnanstieg für BVK-Chef Thomas R. Schönbächler reduziert. Mit CHF 320’000 liegt das neue Jahresgehalt nun unterhalb der Lohnhöhe vergleichbarer privatrechtlicher, aber im Rahmen vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen und deutlich unter dem Lohn eines Regierungsrats.

Im Rahmen der Verselbstständigung der BVK überprüfte der Stiftungsrat auch die Löhne. Unter anderem als Folge des PUK-Berichts vom 11. September 2012 hatte der Stiftungsrat den Anspruch, möglichst marktgerechte Löhne auszurichten. Diese Position wird im Grundsatz auch von der Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK) im GPK-Bericht vom 14. November 2013 geteilt.

Die BVK ist heute gut aufgestellt und auf einem guten Weg. Dazu bedarf es auch der Kontinuität in der bewährten Geschäftsführung. Eine Lohnvergleichsstudie, die der Stiftungsrat in Auftrag gegeben hatte, kam zum Ergebnis, dass der bisherige Lohn des BVK-Geschäftsführers deutlich unter jenem von Geschäftsführern anderer grosser Pensionskassen lag. Diese Faktoren und auch die bisher geleistete, hervorragende Arbeit der BVK-Führungscrew und des Geschäftsführers spielten beim Entscheid eine wichtige Rolle.

Nachdem der ursprüngliche Lohnentscheid am 10. Dezember 2013 bekannt geworden war, kam es in der Öffentlichkeit, bei Versicherten und angeschlossenen Arbeitgebern zu zahlreichen Reaktionen. Der Stiftungsrat musste selbstkritisch zur Kenntnis nehmen, dass er bei seinem ursprünglichen Lohnentscheid das Umfeld und die Rahmenbedingungen der BVK zu wenig gewürdigte hatte, zumal die BVK wesentliche Finanzmittel vom Kanton erhalten hat und sich aktuell noch in einer Übergangs- und Sanierungsphase befindet. Der Stiftungsrat hat zu wenig berücksichtigt, dass sich seine Lohnentscheidungen nicht nur an rein rechtlichen, marktbedingten und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientieren dürfen.

Geschäftsführer-Lohn unterhalb Regierungsratslohns festgelegt
Der paritätisch zusammengesetzte Stiftungsrat hat sich nun sehr deutlich auf einen Jahreslohn von CHF 320’000 geeinigt. Wie schon beim ursprünglichen Entscheid gibt es keine zusätzliche Bonus-Komponente. Damit hat sich der Stiftungsrat für eine Lohnhöhe entschieden, die im Rahmen vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen und deutlich unter der eines Regierungsrats liegt. Auch über die Löhne der übrigen Geschäftsleitungsmitglieder wurde entschieden. Diese bewegen sich im Bereich des kantonalen Lohnreglements.

Entschädigungen des Stiftungsrats
Die Entschädigungen für die BVK-Stiftungsräte bewegen sich innerhalb des üblichen Rahmens. Sie erhalten eine Jahrespauschale von CHF 18’000, zuzüglich allfälliger Funktionspauschalen, sowie ein Sitzungsgeld von CHF 600. Im Jahr 2013 erhielt ein Stiftungsrat eine durchschnittliche Gesamtentschädigung von ca. CHF 27’000.

BVK bleibt eine der effizientesten Pensionskassen
Der Stiftungsrat hält fest, dass die BVK nach wie vor unterdurchschnittliche Verwaltungskosten ausweist. Zudem benötigt die BVK für die Erfüllung ihrer Aufgabe ab dem 1. Januar 2014 auch weniger Personal als vergleichbare Pensionskassen.

Transparente und zeitnahe Informationspolitik
Aufgrund des grossen öffentlichen Interesses hat sich der Stiftungsrat entschlossen, mit der vorliegenden Medienmitteilung über seinen Lohnentscheid bereits vor der seit längerer Zeit auf Ende Januar 2014 angekündigten Medienkonferenz zu orientieren.

An der jährlichen Medienkonferenz Ende Januar 2014 wird über das Geschäftsergebnis 2013 der BVK sowie über die Neuorganisation der BVK als privatrechtliche Stiftung umfassend informiert.

Für den Stiftungsrat:

Bruno Zanella, Präsident des Stiftungsrats (Arbeitgebervertreter)

Lilo Lätzsch, Vizepräsidentin des Stiftungsrats (Arbeitnehmervertreterin),
Präsidentin des Prüfungs- und Personalausschusses

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16.01.2014

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