Umwandlungssatz ist nicht gleich Umwandlungssatz

Derzeit wird im Nationalrat heiss über die Rentenreform diskutiert. Eine der beschlossenen Massnahmen ist die Reduktion des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent.

Aber bei der BVK finden sich auf den Umwandlungssatztabellen gar keine Umwandlungssätze von 6 und mehr Prozent . Schwindelt hier die BVK in grossem Stil und behält ganz viel Geld zurück?

Nein! Im Gegenteil.

Die Diskussion um die Umwandlungssätze ist recht komplex. Gerne erklären wir Ihnen, dass Sie trotz tieferen Umwandlungssätzen bei der BVK bessergestellt sind. Bei der nationalrätlichen Diskussion dreht sich alles um den Umwandlungssatz auf dem BVG-Obligatorium, also auf dem von Gesetzes wegen angesparten, minimalen Sparguthaben.

Im Video erklärt der CEO Thomas R. Schönbächler den Unterschied zwischen dem BVG-Obligatorium und der BVK.

In der folgenden Tabelle sehen Sie die gesamten Lohnabzüge in Prozent vom versicherten Lohn bei Sparbeitragswahl Standard. Dabei wird ersichtlich, dass die Beiträge, die bei der BVK einbezahlt werden, deutlich höher sind als das vorgeschriebene Minimum (Überobligatorium). Das heisst, Sie haben bei Pensionierung ein viel höheres Sparguthaben zur Verfügung.

Die BVK betrachtet diese Einlage gesamtheitlich (umhüllend) und hat die Umwandlungssätze so festgelegt, dass sowohl der obligatorische als auch der überobligatorische Bereich eingeschlossen sind. Das heisst, Sie erhalten trotz tieferem Umwandlungssatz eine höhere Rente. Dabei gilt, dass das Obligatorium und das Überobligatorium zusammen mindestens die Minimalrente gemäss BVG betragen müssen. Auf dem Vorsorgeausweis wird übrigens der BVG-Anteil ausgewiesen.

Hier ein deutlich vereinfachtes Rechnungsbeispiel mit der Annahme, dass ein männlicher Arbeitnehmer (Jahrgang 1959) 100 Prozent arbeitet, in seinem gesamten Berufsleben einen Jahresbruttolohn von 90'000 Franken bezieht und mit 65 in Pension geht. Sein versicherter Lohn beträgt in der BVK demzufolge 64'905 Franken, gemäss BVG aber nur 60'945, weil von Gesetzeswegen nicht der ganze Lohn angerechnet werden muss.

Beispiele für die Jahre von 25 bis 27:
Versicherter Lohn x Prozentsatz x Anzahl Jahre
BVK: 64'905 CHF x 13% x 3 Jahre = 25'313 CHF
BVG: 60'945 CHF x  7% x 3 Jahre = 12'798 CHF

Weitere wichtige Angaben für BVK-Versicherte:

  • Von den Sparbeiträgen werden Ihnen bei der BVK lediglich 40 Prozent vom Lohn abgezogen, die restlichen 60 Prozent werden grosszügigerweise von Ihrem Arbeitgeber übernommen.
  • Das BVG schreibt eine Verzinsung des Sparguthabens von 1 Prozent vor. Bei der BVK profitieren Sie auf dem gesamten Sparguthaben derzeit von 2 Prozent Zins – mehr als bei jeder Bank.

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10.12.2021

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