Unbesorgt in den unbezahlten Urlaub

Das Leben wurde in den letzten Wochen arg durcheinandergewirbelt. Gerade wirtschaftlich werden die Nachwirkungen noch lange zu spüren sein. Vielleicht hilft eine spontane Auszeit – also ein unbezahlter Urlaub –, dass die eine oder andere Arbeitsstelle erhalten werden kann. 
Bei einem unbezahlten Urlaub gibt es ein paar Dinge in Bezug auf die Pensionskasse zu beachten. Dauert der Urlaub «nur» zwei Wochen oder weniger, werden weder Sparbeiträge noch Risikobeiträge unterbrochen. Bei einer Dauer zwischen zwei Wochen und einem Monat entfällt die Beitragspflicht. Der Sparprozess wird ausgesetzt, die Risikodeckung bleibt kostenlos bestehen. 

Kein Risiko mit dem Risikobeitrag

Geht man länger in Auszeit, entfällt der Schutz der 2. Säule in Bezug auf Invalidität und Tod. Bei der BVK besteht die Möglichkeit, den Risikoanteil selber einzuzahlen und sich und seine Angehörigen so bis zu einem Jahr für die Risiken Tod und Invalidität zu schützen. Es ist zugegebenermassen ein unangenehmer Gedanke – aber auch die ersten Meldungen zum Coronavirus wollten wir nicht so richtig wahrhaben. Werden Sie nämlich – was wir natürlich niemandem wünschen – invalid, erhalten Sie von der BVK eine Rente in der Höhe von 60 Prozent des letzten versicherten Lohnes ausbezahlt. 

Kleiner Betrag – grosse Wirkung

Wenn Sie beispielsweise bei einer Vollanstellung einen Jahreslohn von 60'000 Franken haben, beträgt der Risikobeitrag für ein halbes Jahr rund 350 Franken. Sollten Sie in dieser Zeit invalid werden, würde die BVK eine Jahresrente von gut 21'000 Franken auszahlen – und das bis zum Erreichen des regulären Pensionierungsalters. Wenn Sie auf die Risikoversicherung verzichten, erhalten weder Sie noch Ihre Angehörigen eine Rente. 
Weitere Informationen und die nötigen Formulare finden Sie im Kundenportal myBVK.
 

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18.05.2020

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