… und plötzlich war alles anders

Das Leben spielt nach seinen eigenen Regeln. Leider gehören auch Schicksalsschläge dazu, die man nicht vorhersehen kann.

Auf der einen Seite Frank, 51 Jahre alt, glücklich verheirateter Familienvater, sportlich, gute Arbeitsstelle – auf der anderen Seite eine Zecke. Die zwei treffen beim Joggen aufeinander. Die Zecke wird am Tag danach von Frank entdeckt und beendet ihr Leben abrupt. Zuvor hat sie ihn aber bereits mit Lyme-Borreliose infiziert. Einige Wochen später sieht Frank an der Einstichstelle eine Rötung, die wieder verschwindet. An ihre Stelle treten Grippesymptome. Aus denen resultieren bleibende Gelenkschmerzen und Organschäden. Frank wird ein Jahr nach dem Zeckenstich vollständig und bleibend arbeitsunfähig.

Auch wenn Frank eine erfundene Person ist, entspricht die Geschichte der Realität und wir sind bei der BVK auf solche Fälle vorbereitet. In der monatlichen Beitragszahlung ist ein Risikoteil enthalten. Aus diesem Geld würde die BVK Frank 60 Prozent seines versicherten Lohnes als Rente auszahlen, und zwar so lange, bis er regulär in Rente gegangen wäre. Dann wird die Invalidenrente durch die Altersrente abgelöst, wie sie sich durch Weiterführung des Sparguthabens bis zum vollendeten 65. Altersjahres ergeben hätte. Dabei übernimmt die BVK die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge, damit Frank im Alter nicht schlechter gestellt ist als ein Gesunder. Bis die eidgenössische Invalidenversicherung den Rentenentscheid gefällt hat, zahlt die BVK zudem einen Überbrückungszuschuss. Das lindert zwar die Krankheit Franks nicht, aber er und seine Familie können – trotz körperlicher Einschränkungen – ihr Familienleben pflegen.

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01.07.2019

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