Mehr Zins als bei der Bank

Verzinsung

Ihr Sparguthaben bei der BVK wird verzinst. Dabei profitieren Sie von einer höheren Verzinsung als ihn die Banken gewähren.

Gleichbehandlung der Generationen

Die Festsetzung des Zinssatzes erfolgt aufgrund des per Ende Jahr ausgewiesenen Deckungsgrads.

Liegt dieser zwischen 90 und 100 Prozent wird der BVG-Mindestzinssatz (8. Januar 2024: 1,25%) angewendet. Der Stiftungsrat hat ausserordentlich beschlossen, die Verzinsung der Sparguthaben ab Mitte 2023 auf 1,5 Prozent festzusetzen. Bei einem Deckungsgrad zwischen 100 und 115 Prozent wird der technische Zinssatz von 2 Prozent eingesetzt. Liegt der Deckungsgrad unter 90 Prozent, wird das Sparguthaben nicht mehr verzinst und der Arbeitgeber muss Sanierungsbeiträge zahlen.

Steigt der Deckungsgrad der BVK auf über 115 Prozent, werden Leistungsver­besserungen für Arbeitnehmende sowie Rentenbeziehende gewährt. Dabei wer­den zuerst jene Renten berücksichtigt, die mit einem tieferen Zins- respektive Umwandlungssatz berechnet wurden. Die Sparguthaben der Arbeitnehmenden werden höher verzinst.  

Mit diesem Kohortenmodell, das sich am Jahrgang und am effektiven Pensionie­rungszeitpunkt orientiert, schafft die BVK faire Bedingungen zwischen Arbeit­nehmenden und Rentenbeziehenden.

Zinssatz Sparguthaben

Jahr

Zinssatz

2023 ab 01.07.2023:

1,5%

2023 bis 30.06.2023:

2,2%

2022 ab 01.07.2022:

2,2%

2022 bis 30.06.2022:

2,0%

2021:

2,0%

2020 ab 01.07.2020:

2,0%

2020 bis 30.06.2020:

1,0%

2019 ab 01.07.2019:

1,0%

2019 bis 30.06.2019:

2,0%

2018 ab 01.07.2018:

2,0%

2018 bis 30.06.2018

1,0%

2017 ab 01.07.2017:

1,0%

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