Für Junge Für alle

Konkubinats- oder eingetragene Partner gehen nicht leer aus

Konkubinat

Die Ehe als Rollenmodell hat schon lange ausgedient. Viele möchten anders leben und haben sich im Konkubinat  das Zusammenleben eingerichtet. Daraus ergibt sich beim Tod einer Partnerin oder eines Partners bei der BVK keinen Nachteil. Geld kann einen geliebten Menschen nicht ersetzen. Aber es hilft zumindest finanziell über den Verlust hinweg.  

Unterstützungsvereinbarung oder Begünstigtenordnung

Je nach Lebenssituation kann die Begünstigtenordnung der Todesfallsumme oder die Unterstützungsvereinbarung für eine Partnerschaftsrente eingereicht werden. Es kann nur ein Formular bei der BVK hinterlegt werden.

Partnerschaftsrente - Unterstützungsvereinbarung
Bei der Unterstützungsvereinbarung wird eine monatliche Rente ausgerichtet, sofern die Voraussetzungen zur Ehegattenrente und zur Partnerschaftsrente erfüllt sind (siehe häufige Fragen). Wie hoch die Rente ausfällt, kommt auf den Todeszeitpunkt der versicherten Person an und ist von verschiedenen Faktoren, wie Alter, Berufsstand oder Wahl eines Rentenmodells abhängig. 

Todesfallsumme - Begünstigtenordnung
Bei der Begünstigtenordnung der Todesfallsumme erfolgt die Auszahlung des angesparten Guthabens an die Hinterbliebenen. Wer in welcher Reihenfolge Ansprüche geltend machen kann, entnehmen Sie bitte dem angefügten Merkblatt «Todesfallsumme».

 

Häufige Fragen zum Thema Partnerschaftsrente

Häufige Fragen zum Thema Todesfallsumme

Häufige Fragen zur Ehegattenrente

Scroll Top Link