Leider muss jeder mal gehen
Todesfall
Sterben gehört zum Leben. Diese Weisheit wollen wir aber nicht wahrhaben. Trotzdem kann man sich auch mal Gedanken dazu machen. Etwa tut es gut, zu wissen, dass das angesparte Geld bei der Pensionskasse nicht einfach verloren ist. Auszahlungen erfolgen auf verschiedenen Wegen.
Damit wir Ihre Meldung bearbeiten können, benötigen wir die folgenden Angaben:
- Informationen zur verstorbenen Person
- Ihre Kontaktdaten
- Ihre Beziehung zur verstorbenen Person
Bitte senden Sie zudem die folgenden Dokumente an vorsorge@bvk.ch:
- Amtliche Todesurkunde
- Familienschein (falls vorhanden)
- Unterstützungsvereinbarung oder Begünstigtenordnung (falls vorhanden)
Wichtig: Falls die verstorbene Person berufstätig war, empfehlen wir, den zuständigen Arbeitgeber zu kontaktieren. Je nach Personalreglement kann eine einmalige Zahlung – ein sogenannter Lohnnachgenuss – an die Hinterbliebenen erfolgen. Bitte informieren Sie sich direkt.
