Wohneigentum finanzieren, ohne Geld in die Hand nehmen zu müssen

Verpfändung

Die BVK bietet Ihnen die Möglichkeit an, anstelle eines Bezugs der Freizügigkeitsleistung die Sparguthaben sowie Renten zu verpfänden. Das kann Auswirkungen sowohl auf die Hypothek als auch auf die Rente haben. Ein wohldurchdachter Entscheid ist nötig.

Was spricht für eine Verpfändung?

Sie brauchen Geld für die Finanzierung eines Eigenheims, aber der Bezug von angespartem Pensionskassengeld ist nicht die richtige Lösung. Dann können Sie das Geld verpfänden. Der Vorteil ist, dass es weiterhin auf Ihrem Sparkonto bei der BVK liegen bleibt und somit keine Kürzung der Rente zur Folge hat. Je nach Kreditgeber kann man von tieferen Hypothekarzinssätzen oder höheren Hypothekardarlehen profitieren. Zudem muss das Geld, anders als beim Bezug, nicht versteuert werden.

Es gilt aber, zu bedenken, dass immer das Risiko der Pfandverwertung besteht. Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können, erhält der Kreditgeber das Geld aus der Pensionskasse. Somit sinkt Ihre Rente.

 

Es gibt zwei mögliche Arten der Verpfändung

  • Verpfändung des angesparten Alterskapitals. Sollte es zur Pfandverwertung kommen, verliert man das Alterskapital – was dann einem Vorbezug gleichkommt.
  • Verpfändung auf den Anspruch von Vorsorgeleistungen. Das heisst, dass Sie bei Pfandverwertung so lange auf eine Rente (auch Invalidenrente) verzichten müssen, bis die Schuld getilgt ist.

Das Vorgehen für die Verpfändung benötigt eine Reihe von Formularen und Beglaubigungen. Damit Sie auf Anhieb zu den richtigen Unterlagen kommen, nehmen Sie am besten mit uns Kontakt auf.

Häufige Fragen zum Thema Verpfändung

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