Geld aus der Pensionskasse «bewohnen»

Klar definierter Vorbezug

Ein Vorbezug von Pensionskassengeldern vor der Pensionierung ist nur unter gewissen Umständen möglich. Eine dieser gesetzlich zugelassenen Möglichkeiten ist der Bezug zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum.

So weit, so einfach. Für einen Bezug gilt es aber, eine ganze Reihe Regeln zu beachten. Hier eine nicht abschliessende Liste: Es darf kein Landkauf finanziert werden, ohne dass Baupläne existieren. Das Geld darf zwar für die Amortisation von Hypotheken aber nicht zur Bezahlung von Hypothekarzinsen verwendet werden. Für einen Vorbezug braucht es die Zustimmung des Ehegatten respektive des eingetragenen Lebenspartners. Wird das Geld für eine Renovation eingesetzt, ist dies nur erlaubt, wenn die Arbeiten zum Zweck haben, die Wohnqualität und den Wert der Liegenschaft zu erhalten oder zu erhöhen. Vor dem 50. Altersjahr ist es möglich, das gesamte bis dahin angesparte Guthaben zu beziehen. Danach gibt es gewisse Einschränkungen. Weiter gilt zu beachten, dass Versicherte, die einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt haben, persönliche Einkäufe erst leisten können, wenn der Vorbezug zurückbezahlt ist.

Durch einen Vorbezug steigt das Eigenkapital für eine Wohnliegenschaft. Sie benötigen dadurch weniger Fremdkapital via Hypotheken, was die Hypothekarzinslast senkt. Nachteilig wirkt sich ein Vorbezug auf die Rente aus. Sie müssen mit einer Renteneinbusse im Alter rechnen. Sollte das Eigentum nicht mehr selber bewohnt werden, muss der Vorbezug zurückbezahlt werden. Weiter muss der bezogene Betrag sofort versteuert werden. Bei Rückzahlung können diese Steuern (ohne Zinsen) eingefordert werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig bei der Pensionskasse beraten zu lassen. Für BVK-Versicherte stehen im Portal myBVK umfangreiche Berechungstools zur Verfügung. 

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Häufige Fragen zum Thema Vorbezug im Rahmen der Wohneigentumsförderung

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