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Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die beaufsichtigten Vorsorgeeinrichtungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten

Aufsichtsbehörde

Sie prüft die Reglemente der Vorsorgeeinrichtungen, nimmt Einsicht in die jährliche Berichterstattung der Vorsorgeeinrichtungen und in die Berichte der Revisionsstelle und der Experten für berufliche Vorsorge. Sie trifft Massnahmen zur Behebung von Mängeln. Zudem ist sie beratend tätig, indem sie Rechtsauskünfte erteilt und für verschiedene Geschäftsvorgänge innerhalb einer Vorsorgeeinrichtung Vorprüfungen anbietet.

Zuständig für die BVK ist die BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS).

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