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Abstimmung in diesem Jahr

Kurz-Check: BVG-Reform

Wir vergleichen die Massnahmen der BVG-Reform mit den bestehenden BVK-Leistungen.

Am 22. September 2024 wird über die BVG-Reform abgestimmt. Die Reform greift wichtige Themen auf. Bei der BVK wurden diese Massnahmen teilweise längst vollzogen. Mit der Reform kommen nun auch andere in den Genuss verbesserter Leistungen. 

Beiträge
Unsere Beitragssätze sind durchwegs höher als im Gesetz vorgesehen, was zu einer deutlichen Verbesserung des persönlichen Sparguthabens führt. Sie als Arbeitnehmende müssen lediglich 40 Prozent dazu beisteuern.

Umwandlungssatz
Aufgrund des höheren Sparguthabens bei der BVK erhalten Sie eine höhere Rente als mit der BVG-Lösung – obwohl der Umwandlungssatz tiefer ist. Das zeigt auf, dass der Umwandlungssatz nur bedingt etwas mit der Rentenhöhe zu tun hat.

Koordinationsabzug
Mit dem Koordinationsabzug wird berücksichtigt, dass ein Teil des Jahreslohnes bereits bei der AHV versichert ist. Bei der BVK wird dieser Abzug dem Beschäftigungsgrad angepasst. Somit wächst auch bei Teilzeitarbeitenden das Sparguthaben. Zudem können Arbeitgebende den Koordinationsbetrag versichern. Das BVG will den Koordinationsabzug an den AHV-Lohn koppeln. Das heisst, je tiefer der Lohn, desto tiefer der Abzug.

Eintrittsschwelle
Die gesetzlich vorgegebene Eintrittsschwelle von aktuell 22050 Franken Jahreslohn soll auf 19845 Franken gesenkt werden. Bei der BVK besteht für Arbeitgebende heute schon die Möglichkeit, die Eintrittsschwelle auf 14700 Franken (Stand 2024) festzulegen.

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