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Engagment: Soziales

Amazon muss liefern – auch bei Arbeitnehmerrechten

Die BVK fordert von Unternehmen, die zu ihrem Portfolio gehören, die Einhaltung internationaler Standards, unter anderem die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte. Das gilt auch für eines der umsatzstärksten Unternehmen der Welt: Amazon. Die BVK setzt sich dafür ein, dass der Onlinehändler seinen Umgang mit Arbeitnehmenden verbessert.

Wollten unsere Grosseltern eine neue Pfanne, ging’s zum Haushaltswarenladen. Für eine neue Bluse ging man ins Bekleidungsgeschäft. Und suchte man einen kuscheligen Teddybären, war der nächstgelegene Spielzeugladen die logische Adresse. Heute ist das anders. Ganz anders. Was immer man möchte, kann man online bestellen – und bekommt es ganz bequem nach Hause geliefert. Das umsatzstärkste Online-Warenhaus ist dabei Amazon. Man findet dort alles, was das Herz begehrt. Das Credo: geklickt, gekauft, geliefert. Einfacher einkaufen? Kaum möglich.

Für die Angestellten von Amazon ist es allerdings nicht immer einfach. Ganz im Gegenteil: Berichte über Arbeitsbedingungen sind besorgniserregend. Weltweit – von den USA über Grossbritannien bis nach Kanada – sieht sich das Unternehmen Vorwürfen ausgesetzt, die gewerkschaftliche Organisation seiner Mitarbeitenden systematisch zu behindern. 

So soll Amazon die Vereinigungsfreiheit von Arbeitnehmern beeinträchtigt haben. Mitarbeitende sollen zur Teilnahme an Anti-Gewerkschaft-Veranstaltungen gezwungen worden sein. Führungskräfte seien entlassen worden, wenn sich deren Mitarbeitende für eine Gewerkschaft einsetzten. Die US-Arbeitsbehörde NLRB hat festgestellt, dass Amazon gegen geltendes Arbeitsrecht verstossen hat, unter anderem durch die Weigerung, mit rechtmässig gewählten Gewerkschaften zu verhandeln.

Wenn der Dialog verstummt 
Die BVK ist über ihre global gestreute Anlagetätigkeit auch in Amazon investiert. Wie von allen Unternehmen, in die wir investieren, erwarten wir auch von Amazon die Einhaltung internationaler Menschen- und Arbeitsrechte. Zwar hat Amazon auf dem Papier Richtlinien zur Einhaltung der Vereinigungsfreiheit (Freedom of Association) verabschiedet, doch klafft zwischen diesen und der betrieblichen Realität eine erhebliche Lücke.

In Zusammenarbeit mit dem Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK) und seinen Partnerorganisationen versuchen wir, diese Missstände seit einigen Jahren durch einen gezielten Dialog mit der Unternehmensführung von Amazon anzusprechen. Diese zeigt sich aber nur mässig dialogbereit. So erklärt Amazon zwar, dass es die Vereinigungsfreiheit respektiere, legt jedoch konkrete Details nicht offen, beispielsweise welcher Anteil der Belegschaft durch Tarifverträge abgedeckt ist.  Die Massnahmen, welche die Einhaltung der Richtlinien auch sicherstellen, sind noch zu wenig konkret.

Ein Blick nach vorn
Deshalb bleiben wir dran. Sollte Amazon weiterhin keinen nennenswerten Fortschritt bei der Einhaltung der internationalen Arbeitsrechte und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen über seine Standorte machen und dem Ruf ihrer Aktionäre nach mehr Transparenz und unabhängiger Prüfung nicht nachkommen, werden wir unsere kritische Haltung bei der Wiederwahl des Board Chair, Jeff Bezos, einfliessen lassen. Denn als Pensionskasse, die das Kapital ihrer Versicherten verantwortungsbewusst investiert, wissen wir: Unternehmen, die grundlegende Arbeitnehmerrechte ignorieren und den Dialog mit Investoren verweigern, gefährden neben ihrem wichtigen Humankapital langfristig auch ihre Reputation und den wirtschaftlichen Unternehmenswert.
 

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11.05.2026

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