«Der schönste Tag in unserem Leben»

So und ähnlich euphorisch klingen die Kommentare oftmals während und nach dem rauschenden Hochzeitsfest. Wenig Beachtung schenken Paare dabei der Pensionskasse. Aber auch hier tut sich mit der Heirat etwas.

Alles richtig schön. Das Hochzeitsfest mit Trauung zuerst auf dem Zivilstandsamt und dann in der Kirche zusammen mit Familie und Freunden. Im Anschluss einen Apéro und dann in die lang zuvor ausgewählte Festlokalität. Probleme gibt es keine – schliesslich wollen alle, dass dies «der schönste Tag im Leben» wird.

Im Hintergrund gibt es aber auch neben dem Zivilstandsamt ein paar administrative Dinge zu erledigen. So ist die Information der Änderung des Zivilstandes an den Arbeitgeber wichtig. Dieser leitet diese Änderung an die Pensionskasse weiter. Bei der BVK hat die Meldung der Heirat zur Folge, dass das bis zur Hochzeit angesparte Geld festgehalten wird. Dieser Stand des Sparguthabens ist unwichtig, wenn das Paar zusammenbleibt, «bis dass der Tod sie scheidet». Heute werden aber über ein Drittel aller Ehen wieder geschieden. Das vor der Ehe angesparte Kapital geht dann vollumfänglich an die Person zurück. Das nach der Heirat einbezahlte Sparkapital beider Eheleute wird gleichmässig aufgeteilt.

Sollte die Pensionskasse gewechselt werden, wird dieser Stand mitgeliefert. Das heisst also, dass man in vollen Zügen sein Fest geniessen kann. Die fürsorgliche Vorsorge der zweiten Säule regelt das Sparguthaben fast von alleine.

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01.10.2018

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