Die BVK passt die technischen Grundlagen an

Mit der Anpassung des technischen Zinssatzes von 2 auf 1,75 Prozent per 1. Januar 2022 wird der tiefen Renditeerwartung Rechnung getragen. Für alle Versicherten steht ein Massnahmenpaket zur Abfederung bereit.

Per 1. Januar 2022 senkt die BVK den technischen Zinssatz von 2 auf 1,75 Prozent. Damit einhergehend werden die Umwandlungssätze um durchschnittlich 0,15 Prozentpunkte reduziert. «Dieser Schritt zeichnete sich ab. Dank den Rückstellungen sind wir in der Lage, umfangreiche Abfederungsmassnahmen für alle Aktivversicherten finanzieren zu können», sagt Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung der BVK.

Aufwertung und Besitzstand

Die Abfederungsmassnahmen bestehen darin, dass alle Aktivversicherten ab dem 1. Januar 2022 während fünf Jahren monatlich Aufwertungsgutschriften erhalten. Diese Aufwertungsgutschriften betragen zwischen 2 und 3,2 Prozent des Sparguthabens per Ende 2021. Für Versicherte ab Alter 55 konnte die Rentenkürzung damit auf 0 bis 2 Prozent beschränkt werden. Zusätzlich wird BVK-Versicherten, die im Jahr 2021 das 60. Altersjahr erreichen, die Rente garantiert, die sie bei einer Pensionierung am 31. Dezember 2021 zugute hätten. «Mit diesem Frankenbesitzstand soll niemand frühzeitig in Pension gedrängt werden», so Schönbächler.

Der Stiftungsrat sah sich zu diesen Anpassungen gezwungen, da aufgrund des tiefen Zinsniveaus die Renditeerwartung in den vergangenen Jahren kontinuierlich sank. Rechnete die BVK vor 5 Jahren noch mit einer durchschnittlichen jährlichen Rendite von 2,8 Prozent, liegen die Erwartungen aktuell bei nur mehr rund 2,2 Prozent – bei gleichbleibendem Risiko in der Anlagestrategie. Da die laufenden Renten mit einer fixen Verzinsung garantiert sind, müssen auch Investitionen in risikoarme – also festverzinsliche – Anlagen getätigt werden.

Einmal mehr betont Schönbächler, dass der Fokus insbesondere bei jüngeren Versicherten auf dem Sparguthaben liegen muss: «Das Sparguthaben wird bei einem Wechsel der Pensionskasse mitgenommen – der Umwandlungssatz hingegen nicht.» Letzterer dient lediglich dazu, die Rente im Pensionierungszeitpunkt unter Einbezug des Sparguthabens, der Lebenserwartung und der dannzumal erwarteten Rendite zu berechnen. Mit der Senkung des technischen Zinssatzes steigt auch die Erwartung auf eine höhere Verzinsung der Sparguthaben der berufstätigen Versicherten.

Nachhaltigere Anlagestrategie

Regelmässig überprüft die BVK die Anlagestrategie. Die auf Februar 2021 in Kraft tretende angepasste Anlagestrategie sieht Verschiebungen in den Anlagekategorien ohne Veränderung beim Risikobudget vor. So wird die BVK aus den alternativen Anlagen (wie etwa Rohstoffe) aussteigen. Das stärkt die seit Jahren verfolgte Nachhaltigkeitsstrategie der Pensionskasse.

Das frei werdende Risikobudget aus den alternativen Anlagen dient der Erhöhung der Aktienquote und dem Ausbau der Kategorie von erneuerbaren Energien. Die langfristige durchschnittliche jährliche Renditeerwartung liegt, wie oben beschrieben, neu bei 2,2 Prozent.

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20.10.2020

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