Die BVK stellt neue, innovative Rentenmodelle vor

Mehr Rente oder einen Teil der Rente als Barbetrag zum Start ins Rentenleben. Mit diesem Kundenbedürfnis im Hinterkopf stellt die BVK zwei neue Rentenmodelle vor, die ab nächstem Jahr zur Verfügung stehen.

Die Rente aus der zweiten Säule wird normalerweise bei Pensionierung berechnet und bleibt danach bis ans Lebensende gleich hoch. Ab nächstem Jahr bietet die BVK neben dieser Normrente zwei neue Rentenmodelle an. Beide zielen darauf ab, der Neurentnerin oder dem Neurentner den Start in den dritten Lebensabschnitt bedarfsgerechter zu gestalten.

Dynamisches Leben – dynamische Rente

Im Modell «Dyna» geht man davon aus, dass man direkt nach der Pensionierung aktiver ist und deshalb mehr Geld für das Bestreiten des Lebensunterhalts benötigt. Mit der Zeit nimmt der Aktionsradius und somit auch der Geldbedarf ab.

Wer dieses Modell wählt, profitiert bei Rentenbeginn von einer höheren Rente, die dann bis zum 75. Altersjahr kontinuierlich sinkt. Ab Alter 75 wird eine gleichbleibende Rente bis ans Lebensende ausbezahlt, die ein wenig tiefer als die Normrente ist.

Fulminanter Start

Beim Modell «Kombi» bezieht man bei Rentenbeginn einen Barbetrag aufs Mal. Dieses Startkapital kann beispielsweise eine Neuanschaffung oder die Amortisation einer Hypothek ermöglichen. Dabei wird die gesamte Altersrente ab Pensionierung bis Alter 75 berechnet und ganz oder teilweise als Einmalkapital ausbezahlt. Ab Alter 75 erhält man die Normrente bis ans Lebensende.

Viele Vorteile

«Wir haben festgestellt, dass viele Kundinnen und Kunden aus falschen Motiven einen Kapital- oder Teilkapitalbezug des Sparguthabens machen», erklärt Thomas R. Schönbächler, Vorsitzender der Geschäftsleitung, die Motivation, neue Modelle zu entwickeln. «Bei einem herkömmlichen Kapitalbezug trägt die Rentnerin oder der Rentner die volle Verantwortung und das volle Risiko für das Kapital. Bei den neuen Modellen bleibt hingegen die lebenslange Rente garantiert.»

Zudem bleiben, im Gegensatz zum Kapital- oder Teilkapitalbezug des Sparguthabens, bei beiden Modellen sowohl der Überbrückungszuschuss als auch die Hinterbliebenenleistungen erhalten. Ebenfalls möglich bleibt die Wahl eines höheren Umwandlungssatzes zulasten der Hinterbliebenenleistungen (Modell «Plus»). Dieses von der BVK bereits seit 2019 angebotene Modell «Plus» wurde seither von mehr als einem Viertel aller in Pension gehenden Personen gewählt – davon 78 Prozent Frauen. Das Modell nützt vor allem alleinstehenden Personen oder solchen, die in einer Partnerschaft mit doppeltem Einkommen leben.

Weitere Anpassungen

Neben den Rentenmodellen gibt die BVK weitere Änderungen ab dem 1. Januar 2024 bekannt. Etwa die Möglichkeit, zweimal im Jahr die Beitragswahl anzupassen, oder dass bei jedem der drei möglichen Teilpensionierungsschritte ein Kapitalbezug stattfinden kann (vorher bei zwei von drei Schritten). Übrigens sind Teilpensionierungen auch mit den Modellen «Dyna» und «Kombi» möglich.

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13.07.2023

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