Flexibilität im Alter – auch bei der Rente

Das oberste Ziel der BVK ist es, möglichst alle Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden anzusprechen. Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verbessern und erweitern wir deshalb stetig unser Angebot und unsere Leistungen. Neu können Aktivversicherte zum Beispiel flexibel zwischen einer höheren Altersrente oder einer höheren Ehegattenrente wählen.

Um den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden – also der Versicherten und der angeschlossenen Arbeitgeber – besser gerecht zu werden, hat die BVK diverse Angebotserweiterungen und Flexibilisierungen vorgenommen, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Im Bereich der Altersvorsorge haben wir beispielsweise individuellere Wahlmöglichkeiten für die Versicherten eingeführt: Sie können wählen zwischen einer höheren regulären Altersrente oder einer höheren Witwen- respektive Witwerrente. Weiter besteht die Möglichkeit, sich auch nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiter bei der BVK versichern zu lassen.

Gleichzeitig optimieren wir die Kommunikation mit unseren Versicherten laufend. Neben der Digitalisierung der Kommunikationskanäle steht dabei insbesondere auch eine individuelle Kommunikation mit selektiven Inhalten im Vordergrund. Ganz in diesem Sinne können Sie auf der Startseite Ihre Alterskategorie wählen und erhalten so genau jene Artikel angezeigt, die für Sie die grösste Relevanz haben.

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01.07.2018

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